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  • tannseer, +2014

    #121
    AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

    ich schätze, du hast einen pass der BRD, also einen deutschen. danziger pässe gibt es bei mir nur noch als sammlerobjekt. schnee von gestern.
    mfg.

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    • Ulrich 31
      Forum-Teilnehmer
      • 04.11.2011
      • 8582

      #122
      AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

      Hallo Gero,

      könntest Du mich bitte vor einer weiteren Stellungnahme von mir aufklären, ob Du
      a) tatsächlich einen Reisepass der Freien Stadt Danzig besitzt, der auf Deinen Namen wann ausgestellt wurde;
      b) mit diesem Reisepass als einzigem Ausweispapier jemals in die USA oder ein anderes Land mit Visumpflicht einreisen durftest?

      Für Deine Antwort im Voraus dankend grüßt Dich
      Ulrich

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      • radewe
        Forum-Teilnehmer
        • 08.03.2008
        • 935

        #123
        AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

        Hallo Ulrich,
        ich hoffe, dass der Link funktioniert.

        Im Link findest Du Personen deren Staatsangehörigkeit „Danzig“ ist …… ich rate: „alle hatten einen Danziger-Pass“.
        Dieser Transport ging nach Buenos Aires, ich kann aber auch Passagen in die USA ermitteln.
        Alle Passagiere brauchten ihren Pass und noch ein Gesundheitszeugnis usw.

        Lieber Ulrich, ich denke Du glaubst mir …. „es gab einen Danziger Pass“!!



        Grüße von Hans-Werner aus Hamburg
        Ich suche Geburtsdaten Michael BERGMANN um *1808, WO??
        Im November 1835 heiratet er `katholisch´ Anna Elisabeth SCHULZ aus Zoppot.
        Er, seine Ehefrau & die Nachkommen lebten in Carlikau, Fischerkolonie (Fischerplatz).

        Kommentar

        • Ulrich 31
          Forum-Teilnehmer
          • 04.11.2011
          • 8582

          #124
          AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

          Hallo Hans-Werner,

          Du hast mich missverstanden. Natürlich gab es den Reisepass der Freien Stadt Danzig. Ich besitze diesen noch im Original von meiner Mutter.
          Meine Frage an Gero war doch die, ob er mit seinem Reisepass der Freien Stadt Danzig nach dem Krieg in ein visumpflichtiges Land einreisen durfte, d.h. ohne den Reisepass der Bundesrepublik Deutschland.

          Einen guten Abend wünscht Dir mit besten Grüßen aus Berlin
          Ulrich

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          • Poguttke
            • 20.05.2008
            • 523

            #125
            AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

            Hallo Ulrich, auch ich besitze einen Danziger Reisepass, allerdings nicht auf meinen Namen. Da ich nach dem Krieg geboren bin habe ich einen deutschen Reisepass, der aber leider als Reisedokument in den letzten Jahren an Neutralität verloren hat durch die ausländichen Kriegshandlungen. Um einen gültigen Danziger Reisepass nutzen zu können, muss ja der international anerkannt sein. Jedenfalls habe ich einen Anspruch darauf wenn es denn mal einen geben wird. Neben dem deutschen Pass habe ich aber eine PIO-card die ähnlich wie ein Pass aussieht und mich als Inder ausweist (person of indian origin card) )) durch meine Heirat mit einer Inderin gehöre ich also dazu So etwas sollte es auch für die Danziger geben. In jedem Falle wäre mir aber ein Danziger Pass lieber als der deutsche, Gero

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            • Carl_Narloch
              • 02.01.2010
              • 102

              #126
              AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

              Einmal anders herum: Danziger deutscher Volkszugehörigkeit, die in Deutschland als Flüchtling/Vertreibene/r aufgenommen wurden, sind gemäß Art. 116 Deutsche. Ferner sind Deutsche auch diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Danziger aus Danzig, Zoppot und den Landkreisen Höhe, Niederung und Werder besaßen seit 1920 keine deutsche Staatsbürgerschaft mehr, sondern die eigene (die der Freien Stadt Danzig). Nach Flucht/Vertreibung erhielten sie die sog. "Rechtsstellung als Deutsche" und danach nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes auch die deutsche Staatsangehörigkeit eben aufgrund der deutschen Volkszugehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit der Freien Stadt Danzig besteht nach herrschender völkerrechtlicher Meinung schwebend dejure weiter, da es bisher keine international für die Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig gültige Regelung gibt, die diese Staatsangehörigkeit aufhebt. Das gehört alles zum Themenkomplex des Weiterbestehens oder Nichtbestehens Danzigs als Staat nach 1939/45. Die früheren deutschen Ostgebiete und das Gebiet der Freien Stadt Danzig wurden 1945 unter die polnische (bzw. sowjetische) Verwaltung gestellt und, was die deutschen Ostgebiete anbetrifft, wurde in verschiedenen Verträgen bis 1990 die Oder-Neisse-Linie endgültig als die deutsch-polnische Grenze festgelegt.

              Das Problem liegt darin, dass diese Grenzverträge Danzig nicht betrafen, da in diesen Verträgen Deutschland der Vertragspartner war, welches aber seit 1920 in Bezug auf Danzig keine rechtsverbindlichen Verträge schließen kann. Das ist auch die offizielle Sicht der Bundesregierung. 1920 wurde die Freie Stadt Danzig von der Unterzeichnern des Versailler Vertrages vom 28.6.1919 gebildet, d. h. Dt. Reich, USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Belgien, Bolivien, Brasilien, China, Kuba, Ecuador, Griechenland, Guatemala, Haiti, Hedschas (Teil des heutigen Saudi Arbiens), Honduras, Liberia, Nicaragua, Panama, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, Siam (heutiges Thailand), Tschechoslowakei und Uruguay und wurde am 10.1.1920 aus dem deutschen Gebiet herausgetrennt. An diesem Tag nahm auch der Völkerbund erstmals seine Aufgabenwahrnehmung auf, zu welcher auch der Schutz der Freien Stadt Danzig gehörte. Dementsprechend wäre die Gemeinschaft dieser Staaten als Gründer - heute vernünftigerweise die UNO als indirekter, zeitgeschichtlicher Nachfolger des Völkerbundes - und nicht Deutschland für die endgültige Regelung der offenen, schwebenden Danziger Staatsangehörigkeits-, EIgentums- etc. -Fragen auf Antrag der Freie Stadt Danzig zuständig.

              Die "schwebende" Freie Stadt Danzig besitzt aber seit der Annexion 1939 durch Deutschland und 1945 durch Polen keine offiziell international anerkannte Vertretung, sodass sich die UNO mit der abschließenden Regelung dieser offenen Danziger Fragen bisher nicht beschäftigt hat. Es entstand zwar am 10.5.1947 u. a. aus ehemaligen Mitgliedern der Danziger Regierung (Senat) und des Parlaments (Danziger Volkstag) der Rat der Danziger (heute IX. Wahlperiode 2011-2015), der bis heute existiert, jedoch führten auch die Eingaben des Rates (und früher seines Exekutivausschusses, der "Vertretung der Freien Stadt Danzig") bislang auch nicht zu der o. g. erwünschten Regelung. Seit etwa den 1990er Jahren kommt für die Arbeit des Rates der Danziger sehr erschwerend dazu, dass mehrere selbsternannte "Exil-Regierungen" Danzigs, die aus nicht gewählten Privatpersonen bestehen, separate Eingaben, oft leider sehr obskuren Inhalts, an z. B. die UNO und die Bundesregierung richten, die die Empfänger offenbar dazu veranlassen, die Danziger Eingaben generell nicht bearbeiten. Zu diesen selbsternannten "Danziger Exil-Regierungen" gehören heute das "Danzig Committeé" (hier zeichnen die Herren Felski und Jochim auf ihren Veröffentlichungen verantwortlich), die "Exil-Regierung" (für die Veröffentlichungen zeichnet Herr Ewald verantwortlich) und zwei ganz neue "Gebilde" seit etwa 2008/11: die "Danziger Verwaltungsgemeinschaft" (Herr von Prince, Frau Leffer) sowie die "Autonomiebehörde Freistaat Danzig" (Auftreten: die Herren Berzau, Tanenbaum, Biehrmann). Mit diesen Einrichtungen hat der Rat der Danziger keinerlei Gemeinsamkeiten.

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              • Carl_Narloch
                • 02.01.2010
                • 102

                #127
                AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

                ... soweit zur Theorie und zum "wissenschaftlichen" Diskurs. Doch wie auch immer der völkerrechtliche Status noch klärungsbedürftig ist oder nicht, ändert nichts an den Tatsachen, dass die Danziger zu über 90% natürlich auch Deutsche (zumindest im ethnischen Sinne) sind, auch wenn ihre Danziger Staatsangehörigkeit möglicherweise schwebend weiterhin gültig ist, aber auch daran, dass das Gebiet der 1920 gebildeten Freien Stadt Danzig seit 1939 ohne eine "Danzig-eigene", handlungsfähige Regierung ist. Vielmehr ist zu erkennen, dass dieses Gebiet seit 1945 bis heute ununterbrochen einen integralen Teil der polnischen Staatsverwaltung bildet und das der polnische Staat auf dieses Gebiet seitdem auch eine uneingeschränkte und generell ungestörte Souveränität ausübt. Und da sich nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes mittlerweile erfreuliche zwischenmenschlichen Beziehungen der alten und neuen Danziger im Sinne der erstrebenswerten Versöhnung auf allen erdenklichen Gebieten entwickelt hat, erstrebt auch der Rat der Danziger natürlich nicht mehr die territoriale Wiederherstellung der Freien Stadt Danzig wie sie zuletzt 1939 war, sondern die Herbeiführung eines internationalen Diskurses mit den UNO, Deutschland und Polen, der dazu führen soll, für die Danziger etwa äquivalente aber realistische Lösungen als Ersatz für jene Rechte zu finden, die sie 1920 erhielten und 1939/1945 defacto verloren. Auf jeden Fall aber wird bei diesen gesuchten Lösungen das mittlerweile auch völkerrechtlich gefestigte Heimatrecht der neuen, nach 1945 angesiedelten polnischen Generationen und Menschen in Danzig berücksichtigt, als auch insgesamt der dem europäischen Frieden und der Versöhnung dienende Leitgedanke. Das sind alles sehr komplexe Fragen, die zusätzlich auch immer noch von vielen Vorurteilen und unterschiedlichen politischen Ansichten beeinträchtigt werden. Trotzdem steht die Lösung der Danziger Fragen nicht nur aus meiner Sicht (vgl. Encyclopedia of Public International Law, 2009, Oxford University Press / Max Planck Institut) in der Tat nach wie vor aus. DUch die Ausklammerung der territorialen Frage in Danzig und Konzentration u. a. auf die Erhaltung der Danziger als geschlossene Gemeinschaft mit einer souveränen kulturellen und gesellschaftlichen Identität erhofft sich der Rat der Danziger einen Fortschritt in dieser Sache zu erzielen oder zu beschleunigen. Doch darf dieses nicht auf Kosten der Verständigung und der versöhnenden Beziehungen mit den neuen Danzigern erfolgen, und wird aber durch die "Aktivitäten" der von mir unten genannten "Einrichtungen" leider nicht gerade erleichtert. Einige dieser Einrichtungen lassen Pässe, Führerscheine und ähnliche "Spassdokumente" mit der Überschrift "Freie Stadt Danzig" drucken, und verkaufen sie an jeden, der sie bezahlen will, oder nennen sich "Senatoren", "Senatspäsidenten" udglm. was natürlich keinerlei Gültigkeit hat, sondern vielmehr der Seriosität der Danziger insgesamt schadet. Danziger Pässe gab es bis 1939, danach wurden sie durch Reichsdokumente ersetzt, ab 1945 deutsche Dokumente der BRD oder DDR. Die Danziger Pässe sind für Grenzüberschreitungen nicht mehr zu verwenden, weil eben der Status dieses Staates dejure völkerrechtlich schwebend ist, defacto aber selbst der Rat der Danziger, der sich zu Beginn 1947 tlw. aus den früheren Mitgliedern der Danziger Regierung zusammensetze, nicht über eine weitgehende offizielle internationale Anerkennung als legitime Vertretung der früheren Obrigkeiten der Freien Stadt Danzig verfügt. Er ist aber, wie bereits erwähnt, auch noch heute fast 74 Jahre nach 1939, für die Danziger international Anerkannte Lösungen als äquivalenten Ersatz für die verlorenen Rechte auszuarbeiten und durchzusetzen, doch steht und fällt diese Bemühung mit dem Wohlwollen der UNO und der Bundesrepublik Deutschland.

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                • Peter von Groddeck
                  Forum-Teilnehmer
                  • 11.02.2008
                  • 1517

                  #128
                  AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

                  Hallo Carl,
                  in meinen Augen eine emotionslose Darstellungen der Fakten und der Ideen. Danke.
                  Gruß Peter
                  Tue recht und scheue niemand.

                  Kommentar

                  • uwe theuerkauff
                    Forum-Teilnehmer
                    • 11.02.2008
                    • 157

                    #129
                    AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

                    Hallo Carl,
                    das sehe ich genauso wie Peter. Gut dargestellt.
                    Viele Grüsse
                    Uwe (Theuerkauff)

                    Kommentar

                    • stazki
                      Forum-Teilnehmer
                      • 23.11.2008
                      • 240

                      #130
                      AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

                      Hallo Carl,

                      Deinen Beitrag empfehle ich für eine Aufnahme in ein D-PL-Geschichtsbuch... so es denn mal Realität wird!

                      Gruß

                      Heinz

                      Kommentar

                      • Uwe
                        Forum-Teilnehmer
                        • 10.08.2008
                        • 1962

                        #131
                        AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

                        Hallo Carl,

                        eine Ergänzung zu deinem letzten Satz, es fehlt ".... Wohlwollen der (Republik Polen,) UNO und der Bundesrepublik Deutschland ...". Wobei letzterer eigentlich nur eine untergeordnete Bedeutung hat. Diese entscheidende Ergänzung war glaube ich notwendig.

                        Herzliche Grüße

                        Uwe
                        Geschichte kann man nicht ändern ... aber man kann aus ihr lernen!

                        Suche Informationen zu den Familiennamen Block, Gehrt, Kirschke, Kirsch, Haak, Happke, Hoffmann, Makowski, Namowicz, Patzer, Rehberg, Tolk(e) und Vierling aus Danzig

                        Kommentar

                        • Peter von Groddeck
                          Forum-Teilnehmer
                          • 11.02.2008
                          • 1517

                          #132
                          AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

                          Hallo Carl,
                          ein D-Pl-Geschichtsbuch gibt es schon:
                          Polnische Geschichte und Deutsch-Polnische Beziehungen, Darstellungen und Materalien für den Geschichtsunterricht , ISBN 978-3-06-064215-1
                          Gruß Peter
                          Tue recht und scheue niemand.

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                          • Poguttke
                            • 20.05.2008
                            • 523

                            #133
                            AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

                            Zu #10/11 Lange Rede, kurzer Sinn, Ghandi hat gesagt, wer die Dinge nicht einfach erklären kann, der hat sie nicht verstanden. Zwischen den Staaten gilt das Völkerrecht und nur das zählt in unserem Fall. Wer auf das "Wohlwollen" der Täter baut macht sich zum Stiefellecker und hat damit sich selbst aufgegeben. Gibt es in dieser Welt ein höheres Recht als das Völkerrecht? Ich bin nun wirklich kein Nationalist, sondern global ausgerichtet, aber solange es eben Nationen gibt, müssen auch wir uns dem Völkerrecht beugen und es akzeptieren.
                            Wie kam es überhaupt zur Gründung des Danzig-Committees und der Exilregierung? Auch das sollte in die Danziger Nachkriegsgeschichte eingehen, denn es waren viele ehrbare Danziger die diesen Schritt unterstützt haben. Ursache hierfür war der Mauerfall, und die Hoffnung, daß sich nun nach dem Ende des "Kalten Krieges" auch endlich etwas in der "Danziger Frage" bewegen würde. Leider war dem nicht so, sondern es wurde Geschichtsfälschung betrieben. Mitteldeutschland wurde zu Ostdeutschland, und auf den Rest verzichtete Deutschland im Zeichen eines zusammenwachsenden Europas, und der Rat der Danziger, süchtig und abhängig von deutschen, kulturellen Fördergeldern, hatte nichts besseres zu tun und wollte auf unseren völkerrechtlichen Status verzichten. Von dem damaligen Ratsherrn Gerhard von Hacht wurde dieses Vorhaben, unter Federführung des damaligen Vorsitzenden Roick hart bekämpft, worauf man ihn kurzerhand im Führerstil aus dem Rat ausschloß, die demokratischen Regeln für einen Ausschluß wurden nicht angewendet!
                            Das führte dann zur Gründung des Danzig-Committees und später der Exilregierung durch von Hacht, um unseren völkerrechtlichen Anspruch nicht zu verlieren. Denn bevor man sich in einer Sache einigt, müssen doch erst mal die verletzten Rechte manifestiert werden, und ich kenne niemanden in dieser Welt, der nicht genauso vorgehen würde, wenn es um sein Eigentum geht. Gerold Ewald

                            Kommentar

                            • Poguttke
                              • 20.05.2008
                              • 523

                              #134
                              AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

                              Roick war damals Vorsitzender des Rates, der Satz ist nicht ganz gelungen.

                              Kommentar

                              • Waldschrat

                                #135
                                AW: Die Danziger sind keine deutschen Staatsangehörigen!

                                Ich wüsste nicht, wie man einem Grundschüler hätte beibringen können, dass da, wo die Ostzone war, plötzlich Mitteldeutschland hätte sein sollen.

                                Wie genau definierst Du den "Rest", auf den Deutschland verzichtet hat?

                                Kommentar

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