AW: Suche Schütz, Büchau, Klingenberg, Krause aus Nickelswalde / Pasewark
Auch von meiner Seite mein Beileid!
Bevor ich das direkt Uwe schreibe, dann doch lieber öffentlich, damit alle was davon haben:
Wenn im Hochzeitseintrag steht: "Der gerichtlicher Consens ist beigebracht" bedeutet das laut preussischem Recht: einer der Eheleute (auch bei volljährigen so) hat nicht den Consens (die Erlaubnis) des Vaters zur Heirat bekommen oder wollte ihn nicht und würde so (fast) illegal heiraten bzw. auf viele Erbschaftsrechte verzichten. Die Pastoren wurden angehalten nur bei bestätigtem Consens zu trauen. Die Eheleute, wohl auch der Pastor, konnten diesen Consens auch über Gericht erzielen.
Auch von meiner Seite mein Beileid!
Bevor ich das direkt Uwe schreibe, dann doch lieber öffentlich, damit alle was davon haben:
Wenn im Hochzeitseintrag steht: "Der gerichtlicher Consens ist beigebracht" bedeutet das laut preussischem Recht: einer der Eheleute (auch bei volljährigen so) hat nicht den Consens (die Erlaubnis) des Vaters zur Heirat bekommen oder wollte ihn nicht und würde so (fast) illegal heiraten bzw. auf viele Erbschaftsrechte verzichten. Die Pastoren wurden angehalten nur bei bestätigtem Consens zu trauen. Die Eheleute, wohl auch der Pastor, konnten diesen Consens auch über Gericht erzielen.
Kommentar