AW: Taufschein
Einen schönen guten Tag, Rainer!
Die Unterlagen zu deiner Geburt sind in keinem online gestellten Datenbestand verfügbar, da die Schutzfrist von 100 Jahren für Geburten in deinem Fall noch nicht abgelaufen ist. In solchen Fällen können nur die Betreffenden selbst oder aber deren Nachkommen beim zuständigen Standesamt eine Ablichtung aus dem standesamtlichen Geburtsregister anfragen. Genau das hatte ich verkürzt im Beitrag #2 empfohlen. Möchtest du das?
Viele Grüße
Peter
Einen schönen guten Tag, Rainer!
Die Unterlagen zu deiner Geburt sind in keinem online gestellten Datenbestand verfügbar, da die Schutzfrist von 100 Jahren für Geburten in deinem Fall noch nicht abgelaufen ist. In solchen Fällen können nur die Betreffenden selbst oder aber deren Nachkommen beim zuständigen Standesamt eine Ablichtung aus dem standesamtlichen Geburtsregister anfragen. Genau das hatte ich verkürzt im Beitrag #2 empfohlen. Möchtest du das?
Viele Grüße
Peter
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