AW: FN Schulz / Labudda
Hallo Frank,
vorweg: ich finde deine Hilfsbereitschaft hier im Forum außerordentlich bemerkenswert und sehr hilfreich.
Deinen Beitrag #15 möchte ich gern um eine Schilderung zu Lebensumständen aus früheren Jahren ergänzen, die so nicht immer und überall zu finden war, aber sicherlich doch als repräsentativ anzusehen ist:
Ich zitiere (Auszug):
„Uneheliche Kinder kamen damals häufiger vor, wie man heute meint. Heiratsbestimmungen, wie beispielsweise der Nachweis eines gewissen Vermögensstandes, um einen eigenen Haushalt zu gründen, machten oft erst später eine Verehelichung möglich. Zwar sollte der Kindsvater, sofern bekannt, eigentlich für das Kind aufkommen, also Alimente zahlen, was ihm jedoch oft aus Armutsgründen wiederum nicht möglich war. Zudem gab es die „Einrede wegen Mehrverkehrs“ (exceptio plurimum): wenn die Frau nicht ganz unbescholten war, also angeblich noch mit weiteren Männern „verkehrte“, mußte der Kindsvater wegen angeblich begründeter Zweifel an der Vaterschaft nichts zahlen. Dieses Gesetz wurde sogar in das BGB aufgenommen und behielt bis 1969 seine Gültigkeit! So blieb die Frau allein verantwortlich für ihren „Fehler“ und seine Folgen, nämlich das Kind.
Meist konnte eine schwangere Dienstmagd ihre Sachen packen und mußte den Hof als „Schande“ verlassen, obwohl Verhältnisse zwischen Dienstherrn bzw. Sohn und Magd als „Notwendigkeit des männlichen Triebes“ meist geduldet wurden – jedoch nicht ihre Folgen. Nach dem Wochenbett mußte sie sich dann eine neue Stellung suchen. Die Kinder wuchsen bei den Großeltern oder anderer Verwandtschaft, die sich dazu bereit erklärte, auf. Die Mutter sahen sie daher eher selten, denn oft konnte sie nicht einmal an ihrem dienstfreien Tag vorbei schauen.“
Ich würde mir wünschen, dass die Anna Maria Labudda dieses Schicksal nicht erdulden musste und der „Hausherr“ zu ihr stand. Denn ein anderes Verhalten ist aus meiner Sicht sehr wohl verwerflich - wenn auch früher leider sehr verbreitet.
Viele Grüße
Sonja
Hallo Frank,
vorweg: ich finde deine Hilfsbereitschaft hier im Forum außerordentlich bemerkenswert und sehr hilfreich.
Deinen Beitrag #15 möchte ich gern um eine Schilderung zu Lebensumständen aus früheren Jahren ergänzen, die so nicht immer und überall zu finden war, aber sicherlich doch als repräsentativ anzusehen ist:
Ich zitiere (Auszug):
„Uneheliche Kinder kamen damals häufiger vor, wie man heute meint. Heiratsbestimmungen, wie beispielsweise der Nachweis eines gewissen Vermögensstandes, um einen eigenen Haushalt zu gründen, machten oft erst später eine Verehelichung möglich. Zwar sollte der Kindsvater, sofern bekannt, eigentlich für das Kind aufkommen, also Alimente zahlen, was ihm jedoch oft aus Armutsgründen wiederum nicht möglich war. Zudem gab es die „Einrede wegen Mehrverkehrs“ (exceptio plurimum): wenn die Frau nicht ganz unbescholten war, also angeblich noch mit weiteren Männern „verkehrte“, mußte der Kindsvater wegen angeblich begründeter Zweifel an der Vaterschaft nichts zahlen. Dieses Gesetz wurde sogar in das BGB aufgenommen und behielt bis 1969 seine Gültigkeit! So blieb die Frau allein verantwortlich für ihren „Fehler“ und seine Folgen, nämlich das Kind.
Meist konnte eine schwangere Dienstmagd ihre Sachen packen und mußte den Hof als „Schande“ verlassen, obwohl Verhältnisse zwischen Dienstherrn bzw. Sohn und Magd als „Notwendigkeit des männlichen Triebes“ meist geduldet wurden – jedoch nicht ihre Folgen. Nach dem Wochenbett mußte sie sich dann eine neue Stellung suchen. Die Kinder wuchsen bei den Großeltern oder anderer Verwandtschaft, die sich dazu bereit erklärte, auf. Die Mutter sahen sie daher eher selten, denn oft konnte sie nicht einmal an ihrem dienstfreien Tag vorbei schauen.“
Ich würde mir wünschen, dass die Anna Maria Labudda dieses Schicksal nicht erdulden musste und der „Hausherr“ zu ihr stand. Denn ein anderes Verhalten ist aus meiner Sicht sehr wohl verwerflich - wenn auch früher leider sehr verbreitet.
Viele Grüße
Sonja
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