AW: Familienname Polak Kirchenbücher Langenau
Hallo Clemens,
gerne geschehen!
Bzgl. Deiner Altersanalyse in #28 möchte ich jedoch leichte Zweifel anmerken:
Zum einen würde ich erwarten, dass bei den Erben auch die erwachsenen Kinder aufgeführt sind (Bei einem schnellen Durchblättern finde ich 2 Seiten weiter majorenne Kinder aufgeführt). Allerdings sind bei den Erben meist nur die dem Pfarrer (bzw. dem jeweils Meldenden) bekannten Erben aufgeführt, es könnten also wirklich einige fehlen. Ob das hier plausibel ist, kannst Du vielleicht mit evtl. bekannten Wohnorten der Kinder beurteilen.
Zum anderen galt man 1858 erst ab dem 24. Geburtstag als erwachsen (Preußisches Allgemeines Landrecht: "Die Minderjährigkeit aber dauert, ohne Unterschied des Orts der Herkunft und des Standes, bis das vier und zwanzigste Jahr zurückgelegt ist"), außer es gäbe eine anderslautende lokale Regelung.
Erst ab dem 1.7.1870 galt man ab dem 21. Geburtstag als erwachsen (Preußisches Gesetz vom 9.12.1869: "Das Alter der Großjährigkeit beginnt im ganzen Bereiche dieses Gesetzes mit dem vollendeten ein und zwanzigsten Lebensjahre. Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1870 in Kraft."), siehe https://www.verfassungen.de/preussen...hrigkeit69.htm
Daher ist meine Vermutung: Entweder ist das über 21 Jahre alte Kind dem Pfarrer nicht mehr bekannt gewesen oder eines der Dir wohl bekannten 5 Kinder (abgesehen von den anderen bereits verstorbenen) war doch schon gestorben.
Viele Grüße
Karsten
PS: Ich hatte mir das Volljährigkeitsalter vor einiger Zeit notiert, weil ich bei meinem Stammbaum - wie Du jetzt auch - die Unterscheidung in die minorennen und majorennen Kinder zur Plausibilisierung nutzen wollte. Falls das für Danzig und Umgebung nicht stimmen sollte oder andere lokale Regelungen existieren, bitte um entsprechende Hinweise von anderen Experten!
- - - Aktualisiert - - -
Ergänzung zur Vermutung: ... oder der älteste Sohn war nicht nur mindestens 21 sondern mindestens 24 Jahre alt, das genaue Alter finde ich beim Überfliegen nicht im Thread.
Hallo Clemens,
gerne geschehen!
Bzgl. Deiner Altersanalyse in #28 möchte ich jedoch leichte Zweifel anmerken:
Zum einen würde ich erwarten, dass bei den Erben auch die erwachsenen Kinder aufgeführt sind (Bei einem schnellen Durchblättern finde ich 2 Seiten weiter majorenne Kinder aufgeführt). Allerdings sind bei den Erben meist nur die dem Pfarrer (bzw. dem jeweils Meldenden) bekannten Erben aufgeführt, es könnten also wirklich einige fehlen. Ob das hier plausibel ist, kannst Du vielleicht mit evtl. bekannten Wohnorten der Kinder beurteilen.
Zum anderen galt man 1858 erst ab dem 24. Geburtstag als erwachsen (Preußisches Allgemeines Landrecht: "Die Minderjährigkeit aber dauert, ohne Unterschied des Orts der Herkunft und des Standes, bis das vier und zwanzigste Jahr zurückgelegt ist"), außer es gäbe eine anderslautende lokale Regelung.
Erst ab dem 1.7.1870 galt man ab dem 21. Geburtstag als erwachsen (Preußisches Gesetz vom 9.12.1869: "Das Alter der Großjährigkeit beginnt im ganzen Bereiche dieses Gesetzes mit dem vollendeten ein und zwanzigsten Lebensjahre. Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1870 in Kraft."), siehe https://www.verfassungen.de/preussen...hrigkeit69.htm
Daher ist meine Vermutung: Entweder ist das über 21 Jahre alte Kind dem Pfarrer nicht mehr bekannt gewesen oder eines der Dir wohl bekannten 5 Kinder (abgesehen von den anderen bereits verstorbenen) war doch schon gestorben.
Viele Grüße
Karsten
PS: Ich hatte mir das Volljährigkeitsalter vor einiger Zeit notiert, weil ich bei meinem Stammbaum - wie Du jetzt auch - die Unterscheidung in die minorennen und majorennen Kinder zur Plausibilisierung nutzen wollte. Falls das für Danzig und Umgebung nicht stimmen sollte oder andere lokale Regelungen existieren, bitte um entsprechende Hinweise von anderen Experten!
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Ergänzung zur Vermutung: ... oder der älteste Sohn war nicht nur mindestens 21 sondern mindestens 24 Jahre alt, das genaue Alter finde ich beim Überfliegen nicht im Thread.
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