Hallo , ich habe da doch noch mal eine Frage. Ich muss ja beim Gericht in Danzig eine Anfrage stellen, ob die nun vielleicht eine Sterbeurkunde von dem Kurt Kanzler haben, wenn nicht muss ich ihn ja für tot erklären lassen. Nun meine Frage: kann ich das Schreiben in deutsch erstellen oder muss es in polnisch sein? Ihr habe da bestimmt schon Erfahrungen gesammelt. Habe auch gesehen das es in Danzig ein Gericht Süd und Nord gibt. Vielleicht wisst Ihr das auch, an welches ich schreiben muss.
ob Du mit einer Sterbeurkunde beim Gericht in Danzig Glück haben wirst, bezweifel ich. Zumal Peter hier schreibt, dass zum damaligen Zeitpunkt keine Sterbeurkunde ausgestellt wurde. Wenn sie später beantragt wurde, wer soll es dann gemacht haben? Man muss bedenken, was für Zeiten es waren. Ich selbst würde dann eher an das Archiv denken, wenn überhaupt. Gerichtsakten sollen teilweise aus den früheren Jahren vorhanden sein, aber sehr ungeordnet. Ob Gefängnisakten mit Sterbedatum des Inhaftierten allerdings irgendwann weitergeleitet wurden an das Standesamt und später an das Archiv, das ist ein großes Fragezeichen. Sterbeurkunden werden nach 30 Jahren an das Archiv abgegeben.
ich habe mir deine Informationsbeiträge in diesem Thread noch mal durchgelesen und weiß nicht recht, was ich von dem Geschriebenen halten soll.
Entweder bist du juristisch umfangreich vorgebildet und formulierst nur etwas unglücklich oder aber du gehst mit der Situation etwas - entschuldige den Ausdruck - blauäugig um.
- Im Beitrag #1 schreibst du: "Da nun mein letzter Onkel im Januar 2021 verstorben ist, will das zuständige Gericht eine Sterbeurkunde von dem verschollenen habe."
Diese Logik kann ich nicht glauben. Ich denke mir dazu Folgendes: dein letzter Onkel ist 2021 verstorben; dieser hat kein Testament hinterlassen; du bist die (fast) einzige in Frage kommende Erbin dieses Onkels. Vor dem 'Erben' ist es Aufgabe des Amtsgerichts, nach möglichen anderen Erben zu suchen. Dies könnte potenziell der (verschollene) Bruder des Verstorbenen sein. Vor der Klärung des Sachverhaltes ist eine Vererbung rechtlich nicht möglich.
Wenn meine Schlussfolgerung so stimmt, dann ist die Forderung des Amtsgerichts nach Vorlage einer beglaubigten standesamtlichen Sterbeurkunde völlig logisch.
- Wenn du nach Hilfe fragst, dann ist das m.E. vor allem rechtliche Hilfe - und die bietet ein Fachanwalt für Erbrecht.
- Im Beitrag #18 schreibst du: "Ich muss ja beim Gericht in Danzig eine Anfrage stellen, ob die nun vielleicht eine Sterbeurkunde von dem Kurt Kanzler haben ...".
Nun, zunächst einmal MUSST du eine solche Anfrage nicht stellen, sondern WILLST es offenbar. Und dann MUSS diese Anfrage nicht von dir kommen, sondern kann auch von einem Anwalt gestellt werden. Für die Verwaltung von Personenstandsdokumenten (und zu solchen zählt eine Sterbeurkunde) ist entweder das Standesamt (innerhalb der Schutzfristen) oder das Archiv (nach Ablauf der Schutzfristen) zuständig. In deinem Fall wäre das nach polnischem Regularium das Standesamt in Gdansk. Anfragen an polnische Standesämter sollten GRUNDSÄTZLICH auf polnisch gestellt werden. Im vorliegenden Fall ist m.E. eine Ablichtung aus einem möglicherweise doch existierenden standesamtlichen Sterberegister (was ich nach den mir vorliegenden Dokumentationen nicht glaube) nicht ausreichend. In Erbschaftsangelegenheiten sind Originale oder beglaubigte Abschriften einzureichen. Also: polnischsprachiges Anschreiben, Beglaubigung eines evtl. Dokuments erfolgt auf polnisch, beglaubigte Übersetzung davon ist zu erwirken.
ABER: Du kannst ja erst einmal bzgl. einer unbeglaubigten Ablichtung nachfragen (auch auf polnisch).
Soweit meine Einlassungen zum Gelesenen. Noch ein Hinweis: dies ist KEINE juristische Beratung!
Viele Grüße
Peter
P.S.: Zu deiner Frage in Beitrag #4: einen Link kann ich nicht liefern, deswegen hatte ich 'kursierte' geschrieben und nicht 'kursiert'.
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