Gesucht: Traute Littwin

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  • Witz5
    Forum-Teilnehmer
    • 17.04.2012
    • 188

    #16
    AW: Gesucht: Traute Littwin

    Hallo, liebe Forumsgemeide,
    vielen Dank für die Hinweise und Tipps, was die Suche und Tipps nach der leiblichen Mutter von Doris betrifft. DANKE, bin ja gespannt, was Doris schreibt. Dank insbesondere Joachim für den Hinweis, wie man ancestryde richtig und effektiv, nutzt. Leider nutzt mir dieses "digitales Standesamt" nicht bei der Lösung folgender Frage:
    Auf dem standesamtlichen Eintrag über die Eheschließung von Reinhard Wedhorn und Gertrud Littwin (meine Uroma ist übrigens als Trauzeugin angeführt) steht folgender Satz:
    "Auf Grund der Erkenntnisse der ersten Zivilkammer zu Danzig vom 17. August 1933 - 8 R. 38/33 - welches am 25. September 1933 die Rechtskraft bestritten hat, ist hier vermerkt, dass die Ehe.....geschieden ist."
    Wer hat Erfahrung, welche Bedeutung dieser Satz hat. Ist er üblich im Rahmen eines normalen Scheidungsverfahrens oder gibt es andere Hintergründe.
    Freundliche Grüße FRANK

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    • Witz5
      Forum-Teilnehmer
      • 17.04.2012
      • 188

      #17
      AW: Gesucht: Traute Littwin

      Großen Dank auch an Jürgen für seine tolle Arbeit / Vorarbeit für Joachim.
      Dir einen besonderen Ostermontag!!!
      Es grüßt FRANK

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      • sarpei
        Forum-Teilnehmer
        • 17.12.2013
        • 6091

        #18
        AW: Gesucht: Traute Littwin

        Hallo Frank,

        zu deinem Beitrag #16 habe ich zwei Anmerkungen:

        1. Grundsätzlich habe ich Zweifel an der Umschrift des - wahrscheinlich handschriftlichen - Nebeneintrags auf der Urkunde.
        2. Die standesamtlichen Geburts-, Heirats- und Sterberegister werden als 'Personenstandsregister' zusammengefasst. Zum Personenstand gehört auch die Information, ob Jemand noch verheiratet ist oder nicht. Wird also vom Amtsgericht eine Scheidung gerichtlich bestätigt, dann erfolgt eine entsprechende Meldung an das Amt, das den Personenstand dokumentiert: das Standesamt. Wenn also ein Vermerk wie 'dass die Ehe.....geschieden ist' auf dem Registereintrag erscheint, dann entspricht dies einem Amtsgerichtsbescheid.


        Viele Grüße

        Peter

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