Kammermann

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  • MueGlo
    Forum-Teilnehmer
    • 11.03.2010
    • 1132

    #16
    Moin,

    soone Schiete ...

    In einem anderen Kontext stöbere ich durch die *-Einträge von 1695 bis ca. 1710 im Kb Schönbaum ... und stoße dabei auf eine ganze Reihe von Eltern, die als "Kammerleute" bezeichnet werden.

    Ein Ehepaar kann nun ja wohl schlecht für administrative Funktionen von der Danziger Obrigkeit dort eingesetzt sein. Mithin klingt das wie in Dirschau, dass diese Kammerleute Mieter einer Kammer in einer Kate sind und sozial und ökonomisch ziemlich weit unten agieren. 1793 bei der preußischen Landesaufnahme nach der 2. Polnischen Teilung firmieren solche Bewohner gemeinhin als "Einlieger".

    Zu berücksichtigen dabei ist, dass die Bennenung eines Ehepaares als Kammerleute die sprachliche "Macke" eines einzigen Predigers sein kann und dass die Vor- und Nachgänger dieses Predigers derartigen Leuten eine andere Bezeichnung zuordnen.

    Ob dies Konsequenzen hat für die in den Kirchspielen Bohnsack, Steegen und Tiegenort identifizierten Kammermänner und deren vermutete administrativen Funktion ist mir momentan noch vollkommen unklar.

    Beste Grüße aus Potsdam, Rainer MueGlo
    "Der Mensch lebt, so lange man sich seiner erinnert!" - Afrikanisches Sprichwort

    www.Momente-im-Werder.net --- Adressbücher, Literatur, Werkzeugkasten und Momente im Danziger Werder

    Nachbarn und Hofbesitzer in Groß und Klein Zünder vom 17. bis 20. Jahrhundert:
    http://momente-im-werder.net/01_Offen/31_Gross-Zuender/Nachbarn-GrZ-KlZ/index.htm

    Kommentar

    • Sonde
      Forum-Teilnehmer
      • 17.02.2019
      • 122

      #17
      Hallo Rainer, hallo zusammen,

      vielleicht war der Kammermann in Schönbaum eine Ebene höher als der Knecht. So interpretiere ich die gesellschaftliche Position der Kammerleute in Schönbaum.

      Viele Grüße
      Daniel

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      • MueGlo
        Forum-Teilnehmer
        • 11.03.2010
        • 1132

        #18
        Moin, Daniel,

        Knecht und Magd sind normalerweise ledig und wohnen im Gehöft / im Wohnhaus des Nachbarn. Siehe die Landesaufnahme von 1793. Dort wird die Familie des Nachbarn aufgelistet plus die Anzahl der Mägde und Knechte.

        Kammerleute in Ksp Schönbaum: Sie sind verheiratet und bewohnen offensichtlich eine "Kammer" in einem separaten Gebäude des Gehöftes oder außerhalb gelegen.

        Knecht und Magd machen mit dem Nachbarn einen Arbeitsvertrag über ein Jahr. Während dieser Zeit dürfen sie nicht weglaufen. Falls dies auch für die Kammerleute zutrifft unterscheiden sie sich von Knecht und Magd ausschließlich in der Form des Wohnens. Ansonsten wären sie gleichgestellt als abhängig Beschäftigte.

        Beste Grüße aus Potsdam, Rainer MueGlo
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