1940: Anträge auf Eröffnung Obst- und Gemüseladen

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  • Wolfgang
    Forumbetreiber
    • 10.02.2008
    • 11623

    #1

    1940: Anträge auf Eröffnung Obst- und Gemüseladen

    Schönen guten Morgen,

    wir haben heute nur noch wenig Vorstellungskraft bzw. Wissen darüber wie stark das Leben beeinflusst und durchdrungen war durch den nationalsozialistischen Alltag. Die Partei kontrollierte und bestimmte alles.

    Ein Beispiel zeigen zwei Anträge auf Eröffnung von Obst- und Gemüsegeschäften durch Emil Hölke und Johann Karsten in denen die Kreisleitung Tiegenhof die Ortsgruppe Steegen um "politische Unbedenklichkeitsbescheinigungen" bittet.

    Kaum denkbar, dass bei negativer Beurteilung eine Geschäftseröffnung möglich gewesen wäre.

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    Schöne Grüße aus dem Werder
    Wolfgang
    Angeh
    Das ist die höchste aller Gaben: Geborgen sein und eine Heimat haben (Carl Lange)
    Wolfgang Naujocks: Zertifizierter Führer und Volontär in der Gedenkstätte/Museum "Deutsches Konzentrationslager Stutthof" in Sztutowo
    Certyfikowany przewodnik i wolontariusz po muzeum "Muzeum Stutthof w Sztutowie - Niemiecki nazistowski obóz koncentracyjny i zagłady"
  • Antennenschreck
    Forum-Teilnehmer
    • 05.09.2011
    • 1833

    #2
    AW: 1940: Anträge auf Eröffnung Obst- und Gemüseladen

    Hallöle,

    hast du eigentlich schon mal etwas von einem polizeilichen Führungszeugnis gehört, welches man beibringen muß wenn man heutzutage eine Firma anmelden will, oder in bestimmten Berufen arbeiten möchte?

    Tschü.....
    Das gute alte Recht ist immer ungesetzt und ungeschrieben!!

    Kommentar

    • Wolfgang
      Forumbetreiber
      • 10.02.2008
      • 11623

      #3
      AW: 1940: Anträge auf Eröffnung Obst- und Gemüseladen

      Schönen guten Nachmittag,

      eine "politische Unbedenklichkeitsbescheinigung" wie sie früher verlangt wurde (da wurde politische Gesinnungsschnüffelei betrieben und Druck ausgeübt) ist nicht im entferntesten vergleichbar mit einem Führungszeugnis ("polizeiliche" Führungszeugnisse gibt es nicht mehr). In der Regel braucht man KEIN Führungszeugnis um ein Gewerbe oder eine Firma anzumelden oder einen Beruf auszuüben. In Einzelfällen (z.B. Verbeamtung, Tätigkeit in sicherheitsrelevanten Bereichen, Waffenschein, Einbürgerung) kann es notwendig und auch sehr sinnvoll sein, durch Führungszeugnis nachzuweisen, nicht kriminell (gewesen) zu sein.

      Ein heutiges Führungszeugnis gibt Auskunft über begangene (schwere) Straftaten und Verurteilungen. Aus ihnen gehen keine politischen Einstellungen hervor, es sei denn, dass schwere politische Straftaten zu einer hohen Geld- oder längeren Freiheitsstrafe führten.

      Die politische Einstellung eines Bürgers stellt heute in Deutschland KEINEN Hinderungsgrund dar um irgendein Gewerbe anzumelden, erst recht nicht wenn man eine Obst- und Gemüseladen betreiben will.

      Das nationalsozialistische Unrechtsregime wirkte direkt auf jeden einzelnen Bürger. Die Voraussetzung einer "politischen Unbedenklichkeit" bei einer Geschäftseröffnung zeigt nur beispielhaft auf, wie Bürger zu politischem Wohlverhalten gepresst wurden.

      Schöne Grüße aus dem Werder
      Wolfgang
      Das ist die höchste aller Gaben: Geborgen sein und eine Heimat haben (Carl Lange)
      Wolfgang Naujocks: Zertifizierter Führer und Volontär in der Gedenkstätte/Museum "Deutsches Konzentrationslager Stutthof" in Sztutowo
      Certyfikowany przewodnik i wolontariusz po muzeum "Muzeum Stutthof w Sztutowie - Niemiecki nazistowski obóz koncentracyjny i zagłady"

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