AW: Interessant 
Hallo Peter,
Danzig war im 4+2 Vertrag kein Vertragspartner, und ist auch kein Teil Deutschlands. Das ergibt sich aus dem Nürnberger Urteil von 1946 gegen die deutschen Kriegsverbrecher, wo die Einverleibung Danzigs und Österreichs (u.a.) als Verbrechen gegen das Völkerrecht ein Anklagepunkt waren. Ferner wurde durch die Bundesregierung im Jahre 2000 bestätigt, daß Deutschland für Danzig völkerrechtlich nicht zuständig ist, liebe Grüße Gero

Hallo Peter,
Danzig war im 4+2 Vertrag kein Vertragspartner, und ist auch kein Teil Deutschlands. Das ergibt sich aus dem Nürnberger Urteil von 1946 gegen die deutschen Kriegsverbrecher, wo die Einverleibung Danzigs und Österreichs (u.a.) als Verbrechen gegen das Völkerrecht ein Anklagepunkt waren. Ferner wurde durch die Bundesregierung im Jahre 2000 bestätigt, daß Deutschland für Danzig völkerrechtlich nicht zuständig ist, liebe Grüße Gero
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