Interessant :)

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles l
neue Beitr
  • Poguttke
    • 20.05.2008
    • 523

    #16
    AW: Interessant

    Hallo Peter,
    Danzig war im 4+2 Vertrag kein Vertragspartner, und ist auch kein Teil Deutschlands. Das ergibt sich aus dem Nürnberger Urteil von 1946 gegen die deutschen Kriegsverbrecher, wo die Einverleibung Danzigs und Österreichs (u.a.) als Verbrechen gegen das Völkerrecht ein Anklagepunkt waren. Ferner wurde durch die Bundesregierung im Jahre 2000 bestätigt, daß Deutschland für Danzig völkerrechtlich nicht zuständig ist, liebe Grüße Gero

    Kommentar

    • Peter von Groddeck
      Forum-Teilnehmer
      • 11.02.2008
      • 1517

      #17
      AW: Interessant

      Aber über Danzig wurde von den 4 Mächten in diesem Vertrag entschieden. Auch früher wurden in Verträgen von Staaten über andere Staaten entschieden, die dann gültig waren.
      In Versaille wurde Danzig aus dem Deutschen Reich ausgegliedert ohne dass Deutschland oder Polen oder Danzig gefragt wurde. Darauf begründest Du aber Deine Meinung über Danzig.
      Gruß Peter
      Tue recht und scheue niemand.

      Kommentar

      • Poguttke
        • 20.05.2008
        • 523

        #18
        AW: Interessant

        Im 4+2 Vertrag geht es ausschließlich um deutsch-polnische Angelegenheiten, von Danzig ist nicht die Rede, Gero

        Kommentar

        • Antennenschreck
          Forum-Teilnehmer
          • 05.09.2011
          • 1833

          #19
          AW: Interessant

          Hallo,
          man könnte die ganze Sache natürlich auch aus Sicht des Völkerrechtes betrachten. Hier gibt es ganz klare internationale Regelungen zum Thema Staatsbürgerschaft / Staatszugehörigkeit. Jede natürliche Person bestimmt ausschliesslich selber ob und welchem Staat sie angehören will. Es kann nun allerdings passieren, dass Person X sagt sie gehört zum Staat "Freie Stadt Danzig" und nicht zur Bundesrepublik. Hier kann die BRD erst mal nicht viel dagegen tun, da er ja ausdrücklich kein Angehöriger der BRD sein will. Was nun allerdings seine Angehörigkeit zu Danzig betrifft, so verhält es sich so wie mit der Staatsangehörigkeit von so vielen Deutschen, welche (zumindest) bis in die späten 60 er ganz offiziell deutsches Reich war. Bis vor einigen Jahren wurde im StAG der BRD auch noch auf das RuStAG des deutschen Reiches verwiesen, da ja das Grundgesetz immer noch (keine Verfassung ist und deshalb auch) keine neue andere Staatsangehörigkeit begründen kann. Seine Eintragung (Deutsches Reich) ist also rein völkerrechtlich exakt und könnte im gegensätzlichen Fall auch nur vom deutschen Reich angezweifelt werden. Die BRD und die DDR waren immer nur besatzungsrechtliche Provisorien und zu keiner Zeit souverän im völkerrechtlichen Sinne. Eine diesbezügliche Aussage von Herrn Schäuble letztes Jahr war klar und eindeutig. Die BRD war zu keiner Zeit nach dem 2 Weltkrieg souverän im völkerrechtlichen Sinne. Und ein nicht souveränes Land dürfte wohl kaum souveräne Staatsangehörigkeiten vergeben können oder andere Staatsangehörigkeiten bezweifeln können.

          Gruß Arndt
          Das gute alte Recht ist immer ungesetzt und ungeschrieben!!

          Kommentar

          • Poguttke
            • 20.05.2008
            • 523

            #20
            AW: Interessant

            Das sind sicherlich interessante Aspekte, die jedoch nichts mit Danzig zu tun haben, Gero

            Kommentar

            • Antennenschreck
              Forum-Teilnehmer
              • 05.09.2011
              • 1833

              #21
              AW: Interessant

              Hallo,

              ich höre ja schon auf meine Meinung dazu zu äussern ehe wieder alles gelöscht wird, da es eben so gar nichts mit Danzig zu tun hat.

              Gruß Arndt
              Das gute alte Recht ist immer ungesetzt und ungeschrieben!!

              Kommentar

              L