Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

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  • Rahmenbauer14, + 1.11.2021
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    • 01.01.2009
    • 1434

    #1

    Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

    Schreibe die, von Wolfgang, gescannten Fotos ab, und versuche sie seitenweise reinzustellen. Hoffe, daß alles richtig abläuft.

    Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land

    Von John M u h l, Danzig


    Wie in anderen deutschen Gauen hat auch im Danziger Gebiet in früheren

    Jahrhunderten der Glauben an Zauberei und Hexen entsetzliches Unheil an-
    Gerichtet.
    Uns erhaltene Gerichtstafeln aus der deutschen Ordenszeit der Jahre

    1395 – 1420 berichten noch nichts von der Bestrafung solcher Unglücklicher,
    die als schwerste Verbrecher betrachtet und behandelt wurden. Auch die älteste, an uns überkommene „Willkür“ – Gesetzessammlung – der Stadt Danzig spricht noch nicht davon. Erst eine Ergänzung dieses Gesetzes von
    1550 stellte erstmalig den Begriff der Zauberei auf und setzte ihre Bestrafung
    fest. Wer einen anderen durch Zauberei schadete, sollte dem Feuertode ver-
    fallen sein. Die verschiedenen neuen Redaktionen der Willkür haben stets die
    Zauberei, ja sogar ein Bündnis mit dem Teufel gekannt und mit Todesstrafe
    bedroht, so die von 1575, von 1597 und von 1678. Erst aus der letzten Willkür
    von 1761 ist der Aberglauben der Zauberei endgültig verschwunden.
    Um 1550 war auch die medizinische Wissenschaft nicht nur stark von
    Mystizismus, Alchemie und Astrologie beeinflusst, sondern sie bediente sich
    auch oftmals bei der Bekämpfung von Seuchen der Mitwirkung von Zau-
    berern und Hexen. Die Danziger Stadtärzte Schade und Fiedler gingen 1579
    zwar gegen einen fremden Arzt vor, der auf ihre Veranlassung des Landes
    verwiesen wurde, weil er mit dem Teufel umgehe und ein Teufelskünstler sei.
    Aber auch diese doch als gelehrt und gebildet geltenden Männer glaubten an
    Zauberei und Teufelskünste und ihr Einschreiten galt wohl vor allem dem
    lästigen Konkurrenten.
    Hexen und Zauberern, die als solche „erkannt“ und beschuldigt waren,
    wurde ein peinlicher Prozeß gemacht. Die Strafen setzte das Gericht nach
    freiem Ermessen fest. Oft zog man „Hexenkenner“ als Sachverständige hinzu,
    so im Jahre 1661 einen solchen aus Weihersfrei-Neustadt. Im Jahre 1652
    unterstützte der Danziger Rat das Schöffengericht in Valdenburg in einem
    Prozeß gegen mehrere Hexen durch Sendung eines „Hexenkenners“.
    Die Hexen wurden nur in milden Fällen mit dem Schwert gerichtet und

    und erst dann verbrannt, „damit das Gedächtnis einer so schandbaren Tat
    gänzlich getilgt werde“. Die Enthauptung stellte noch die mildeste Form der
    Todesstrafe dar. Der Feuertod, nämlich das Verbrennen, das “ Schmökern“
    bei lebendigem Leibe des an einen Pfahl gebundenen Menschen war die bei
    Hexen und Zauberern übliche Form der Hinrichtung, weil er auch als die
    schimpfliche Todesart angesehen wurde
    Die Verbrennung erfolgte auf dem Kohlenmarkt oder dem Holzmarkt.
    oder vor der Stadt auf dem Galgenberge beim Heiligenbrunn. Unterhalb der
    Höhe, die heute links hinter dem ehemaligen Olivaer Tor das Bürgerschützen-
    Haus trägt, stand bis 1805 ein Häuschen, „Jerusalem“ genannt, in welchem
    den zur Richtstätte geführten Missetätern ein letzter Labetrunk gereicht
    worden ist.
    "In einem freien Staat kann jederman denken,
    was er will, und sagen, was er denkt"
    (Spinoza)
  • Rahmenbauer14, + 1.11.2021
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    • 01.01.2009
    • 1434

    #2
    AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

    Es folgt das Blatt - 2- von "Zauberei..."

    Der Scharfrichter erhielt –1650- neun Mark gezahlt: „einen Zaube-

    rer und Gotteslästerer mit glühenden Pfriemen durch die Zunge zu stechen.“
    Zur selben Zeit etwa –1660- kostete eine zu Verbrennungen erforderliche
    halbe Rute Birkenholz 16 Mark. Für die Hinrichtung selbst erhielt der
    Scharfrichter damals 4 – 9 Mark.
    „Zauberer“ scheinen sehr viel seltener vorgekommen zu sein als Hexen
    und sind wohl auch meist viel milder behandelt worden als ihre weiblichen
    Schiksalsgenossen. Außer dem genannten Fall von 1650 ist nur noch erwähnt
    daß 1575 „ein Kerl wegen verübter Teufelsbannung und Gotteslästerung“
    mit dem Schwerte gerichtet worden ist.
    Noch vor Festlegung des Begriffs der Zauberei in der Danziger Willkür

    taucht erstmalig im Jahre 1501 eine solche Straftat in den zeitgenössischen
    Berichten auf. Da wurden zwei Frauen beschuldigt, in St. Marien Kirchen-
    raub begangen zu haben, um mit den gestohlenen Gegenständen zu zaubern.
    Das rechtstädtische Schöppengericht hat nachweislich Hexen und Zaube-
    rinnen in den Jahren 1573,1586,1615,1639,1647 und 1659 verbrennen lassen.
    Mit diesem Jahre scheinen die Hexenprozeße in der Stadt aufgehört zu haben.
    Ein spätererVermerk besagt, dass von 1659 bis 1707 „keine Hexe oder Zau-
    berin eingebracht“ worden sei.
    Eine 1573 hingerichtete Zauberin wurde „an vier Orten mit Zangen ge-

    rissen und endlich mit Feuer verbrannt“. Dem Teufelsbanner von 1575
    wurden vor der Hinrichtung mit dem Schwert „die Spiegel und Zauber –
    bücher auf den Rücken gebunden und sie und ein Beutel Zucker in seinem
    Angesicht mit Feuer verbrannt“. Als 1570 unter der Folter sich eine Frau
    der Zauberei schuldig bekennt, danach aber durch Erhängen Selbstmord ver-
    übt, „hätte - so heißt es - ein Edles Gericht erkennen müssen, dass sie als
    eine Zauberin und Gotteslästerin sollte an Leib und Leben gestrafet werden.
    Indem sie aber aus Eingebung des bösen Feindes sich selbst ihr Leben
    genommen und sich also durch solche eigene Entleibung viel desto mehr
    schuldig gemacht hat, so erkennt ein Edles Gericht, dass mit gleicher Strafe
    ihr toter Körper soll achterfolget und gestrafet werden, da sie ihre Seele dem
    Satan geopfert“. Ebenso heißt es noch 1698, als eine Diebin zum Tode
    verurteilt, den Versuch machte, sich aufzuhängen, „sie habe ohne Bußfertig-
    keit von dieser Welt scheiden wollen und ihre arme Seele dem Teufel geopfert.
    Man kannte eben auch „die Exekution am toten Körper“, insbesondere bei
    Zauberei, aber auch bei anderen Verbrechen. Als 1600 ein Einbrecher Selbst-
    mord verübte, wurde seine Leiche im Sack vom Turm des Rathauses herun-
    tergeworfen, von einem Pferd an einem Fuß durch die Straßen geschleift,
    draußen vor der Stadt auf dem Rade gerädert, geköpft und der Kopf unter dem
    Galgen aufgespießt. Der 1659 anscheinend als letzten in Danzig auf dem
    Holzmarkt verbrannten Hexe wurden „aus Gnade vom Henker ein paar
    Säckchen Pulver zum Herzen geleget, damit sie also ihrer Qual desto eher ab-
    kommen möchte“. Ein ganz kleiner Fortschritt der richterlichen Denkungsart
    macht sich hier also bemerkbar.
    "In einem freien Staat kann jederman denken,
    was er will, und sagen, was er denkt"
    (Spinoza)

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    • Rahmenbauer14, + 1.11.2021
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      • 01.01.2009
      • 1434

      #3
      AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

      Es folgt das Blatt - 3 - von "Zauberei...."

      Um die bei den Hexenprozessen sich zeigende furchtbare Grausamkeit, die

      uns heute unfassliche Denkungsart der Richter auch nur einigermaßen ver-
      stehen zu können, muß man die ganze Einstellung des Volkes, auch in seinen
      gebildeten Schichten in jenen früheren Jahrhunderten vor Augen führen und
      versuchen, sich wenigstens etwas über den Umfang des überall, besonders aber auf dem flachen Lande herrschenden Aberglauben klar zu werden.
      Noch im Jahre 1696 schilt der Prediger Steinhauer in Rambeltsch eine
      Bauersfrau von der Kanzel herab als berüchtigte Person und Zauberin, die
      er nicht zum heiligen Abendmahl zulassen könne, da sie bei ihrem Teufels-
      bunde verharre und es mit dem Teufel halte, ebenso wie die Totengräbersche.
      Der Rat der Stadt Danzig läßt dann auf Vortrag der Vorsteher der vereinigten
      Hospitäler von Heiligen Geist und St. Elisabeth, denen wie Schüddelkau,
      Lappin, Zankenzin, Pietzkendorf, Krampitz auch das Dorf Rameltsch gehörte,
      Ermittlungen über den Unglauben der Bäuerin Seewe anstellen, und erst als
      diese negativ ausfallen, muß der Prediger der Frau, „die er eine Hexe von der Kanzel gescholten“, eine Ehrenerklärung abgeben.
      Der Prediger Kiehl zu Wonneberg, der auch sonst Ärgernis erregte,
      wurde bezichtigt –1696 - , seine kranke Ehefrau, wenn sie Arznei begehrte,
      angeschrien zu haben, „nur Teufels können Dir helfen“. Seine Töchter aber
      habe er „Teufelshuren“ geschimpft, „wünschend, der Teufel möchte sie durch
      die Luft entführen“.
      Die Löblauer Bauern beschwerten sich – 1688 – beim Rat der Stadt
      Danzig, als ihrer Grundherrin, dass der Prediger Renner sie von der Kanzel
      als „rechte Teufelskinder“ ausgescholten.
      Man führte eben den Teufel bei jeder Gelegenheit im Munde. Als 1691
      ein verheirateter Mann der Unzucht mit einer Witwe überführt wird, ist er
      geständig und bereut herzlich, „daß er vom Satan, dem bösen Feinde,
      verleitet, in solche Torheit geraten sei“.
      Ein Schwerverbrecher schimpft – 1696 – auf den Stockmeister, als er
      eingesperrt wird: „Was mir die Obrigkeit tun kann! Ich will dem Teufel
      meinen Leib und meine Seele geben, der wird mir schon heraushelfen“.
      Ein anderes Mal – 1680 – meldet der Stockmeister dem Bürgermeister
      des höhischen Amts, dass ein Viehdieb verwichene Nacht habe ausbrechen
      wollen und daß ihm dies beinahe gelungen sei. Vom Bürgermeister vernom-
      men, erzählt der Viehdieb, er habe die Wand mit einem Nagel durchbrochen.
      Vielleicht wäre es ihm gelungen. Der Teufel sei in der Nacht zu ihm gekom-
      men und habe ihm geholfen. Er habe ganz schwarz ausgesehen und einen
      hohen Fuß gehabt und zu ihm gesagt: „Warum mühst Du Dich. Willst Du
      mir dienen, so will ich Dir raus helfen. Er aber habe zu Gott gebetet und
      da habe auch die Glocke 12 geschlagen und da sei der Teufel verschwunden“.
      Der Dieb wurde nur am Pranger mit Ruten gestrichen, mit einem Brandmal
      Auf dem Rücken gezeichnet und der Stadt verwiesen. Offenbar rettete ihm die
      Erzählung von seiner Standhaftigkeit das Leben. Sonst pflegte man mit Vieh-
      Dieben kurzen Prozeß zu machen.
      "In einem freien Staat kann jederman denken,
      was er will, und sagen, was er denkt"
      (Spinoza)

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      • Rahmenbauer14, + 1.11.2021
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        • 01.01.2009
        • 1434

        #4
        AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

        Es folgt das Blatt - 4 - von " Zauberei..."

        Im Schlapfenkruge bei Schidlitz kam es – 1684 – zu einer schweren

        Schlägerei und Totschlag, weil ein Knecht dem anderen Zauberei vorwarf:
        „Verzaubere doch auch noch die zwei Kühe“. Die Frauen der Bauern Bielau
        und Bartsch in Pietzkendorf beschimpften sich – 1651 – mit Abgötterei und
        Zauberei. Ein Jujurienprozeß entsteht. Ebenso schwebte 1655 in Schüddelkau ein Beleidigungsprozeß zwischen drei Frauen, weil eine beschuldigt worden
        war, eine Schankhure zu sein und ein Pferd tot gezaubert zu haben.
        In solchen Prozessen wurde aber auch stets untersucht, ob etwa tat-
        sächlich Zauberei vorläge. Bei Frauen war nicht selten ein Hexenprozeß die
        Folge. Bei Männern verlief die Untersuchung meist erfolglos, wie 1649
        in einem Fall, der sich in Krampitz ereignete. Da behauptete in einem Be-
        leidigungsprozeß die eine Partei, dass der vom Gegner gestellte Zeuge un-
        glaubwürdig sei. Er sei nicht getauft, gehöre keiner Religion an, führe ein
        böses Leben, der Teufel habe ihn entführt und drei Tage bei sich behalten.
        Der Zeuge habe das im Trunke selbst zugegeben. Alsbald wurden, unab-
        hängig von dem Beleidigungsprozeß, von den Hospitalvorstehern Ermitte-
        lungen angestellt, ob etwa der Zeuge wirklich ein Bündnis mit dem Teufel
        eingegangen sei.
        Im zweiten schwedischen Kriege hatten die Schweden 1657 das Danziger
        Werder besetzt und sich in Herrengrebin verschanzt. Am 26. Januar zogen bei
        strengem Frost die Danziger gegen die Festung, eroberten sie, da alle Gräben
        gefroren waren, und säbelten die sich heldenmütig wehrende Besatzung von
        60 Finnen nieder. Die Danziger Führer erklärten die Tatsache, dass sie den
        tapferen Finnen keinen Pardon gegeben, mit der Behauptung, dass diese sich
        dem Teufel ergeben gehabt und kugel- und stichfest gewesen seien. Sie seien
        in Sünden in den Abgrund gefahren, als man ihnen mit Äxten die Schädel
        habe einschlagen müssen. Bevor man ihnen den Garaus gemacht, hätten sie
        zugestanden, dass sie sich mit dergleichen Teufelswerk gefestigt hätten. Es
        sei ärgerlich bei Christen zu hören, dass solche gottlosen Leute unter ehr-
        liebenden und gewissenhaften Soldaten gelitten würden.
        Eine Schüddelkauer Einwohnerfrau klagte 1712 den Hospitalsvorstehern,
        daß man ihr hinter dem Rücken „das verdammliche Laster der Hexerei“nach-
        rede. Nach eingehender Untersuchung, ob sie eine Hexe sei, erreichte sie eine
        öffentliche Ehrenerklärung der Bauernschaft. Als 1728 eine Frau ausLappin,
        weil sie ihr uneheliches Kind getötet hatte, am Pfahl „mit Ruten gestrichen“
        wurde, bemerkte man, als sie entblößt war, unter ihrer rechten Schulter einen
        braunen, talergroßen Flecken, also offenbar ein Leberflecken oder ein
        Muttermal, wie wir dergleichen heute nennen. Der Scharfrichter aber und die
        Richter sahen damals den Fleck zuerst für ein Brandmal der Landesverwei-
        sung, nachgehens aber für ein sogenanntes H e x e n m a l an.
        Im Jahre 1745, als der „etwas blöde“ Pächter von Stutthof Adrian
        van Hoeck seiner Frau nach dem Leben trachtete, empfahl ihm sein Groß-
        knecht auf dem Stolzenberge vor der Stadt eine dort wohnende weise Frau
        aufzusuchen und sie um Rat zu fragen. „Die sei so fromm und bei Gott so gut
        angeschrieben, daß sie durch ihr Gebet böse Mensche zu Tode beten könne“.
        In Wirklichkeit verabfolgte die Frau dem liebevollen Ehemann „Katzen-
        pulver“, das in den Kaffee geschüttet und von Frau van Hoeck genossen, sie
        an den Rand des Grabes brachte.
        "In einem freien Staat kann jederman denken,
        was er will, und sagen, was er denkt"
        (Spinoza)

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        • Rahmenbauer14, + 1.11.2021
          Forum-Teilnehmer
          • 01.01.2009
          • 1434

          #5
          AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

          es folgt das Blatt - 5 - von " Zauberei....."

          Im Dorfkruge zu Pietzkendorf steckt 1704 ein betrunkener Förster sein

          Schnupftuch in ein Bierglas und ruft: „Da ist der Teufel, der muß mir heute
          Meine Seele zerreißen; ich werde meine Seele auf den Zaun stecken, dann mag sich der Teufel und unser Herrgott darum streiten“. Heute führen
          Betrunkene sicherlich nicht solche Reden.
          Wie bei Betrunkenen, spiegelte sich auch in den wirren Reden Geistes-
          kranker die abergläubische Vorstellungswelt ihrer Umgebung wieder. Im
          Oktober 1687 wurde die Magd des Krügers in Müggenhahl geisteskrank. Sie
          erzählte, als sie auf dem Felde nach Möhren gegangen sei, habe da plötzlich
          eine Frau gestanden, die habe sie verleite wollen, ihre Dienststelle aufzugeben
          Als sie mehrmals abgelehnt habe, sei die Frau verschwunden, aber ihr eine
          schwarze Katze über den Leib gefahren. Seitdem sei sie gelähmt, und jede
          Nacht erscheine ihr an ihrem Bett ein schwarzer Mann, der von ihr ver –
          lange, daß sie ihm dienen und Gott verleugnen solle. Auch in Gestalt einer
          Schlange ängstige sie der Teufel, auch als Wurm, der ihr habe in den Mund
          kriechen wollen. Der Teufel esse ihr auch stets die Apfel und Kuchen und die
          an ihrem Krankenbett stehenden Speisen auf. Diese Geschichten der Kranken
          fanden bei ihrer Umwelt völligen Glauben. Man hielt die Magd für vom Teufel besessen, wollte in ihrem Zimmer eine fremde, grobe Mannesstimme
          von hinter dem Ofen herkommend gehört haben und man hatte gesehen, wie
          ein Apfel, den der Prediger der Kranken geschenkt, plötzlich vor den Augen
          der Zeugen verschwunden sei.
          Der Vorfall wurde dem Danziger Rat gemeldet. Danziger Ärzte, ins-
          besondere der Stadtphysikus Dr. Vögeding, suchten mehrfach die Kranke auf,
          um festzustellen, ob sie wirklich vom Teufel besessen sei. Der Prediger Fehlau
          tröstete sie: „Der Teufel könne sie zwar ängstigen und quälen, habe aber keine Macht an ihr, wenn sie Gott im Herzen behalte.“ Die Kranke erlitt
          schließlich Blutstürze und scheint gestorben zu sein.
          Besonders stark scheint der Hexenaberglauben im Hospitalsdorf Ram- beltsch verbreitet gewesen zu sein, wie wir auch aus weiter unten zu bespre-
          chenden Hexenprozessen ersehen können. Im Jahre 1616 führten die
          Bauern Klage beim Rat der Stadt Danzig über die Hospitalvorsteher, weil
          diese ihnen „nicht zu Recht verhelfen wollten“, obwohl ihnen die Nachbars-
          frau Luzia Riß das Vieh bezaubert habe. Der Schulze Schuhmacher sei bei
          vier Wahrsagerinnen gewesen. Die hätten ihm gesagt, daß die Luzia eine
          Zauberin sei. Auch der Prediger schloß sich dieser Klage an. Die Bauern-
          Frau wurde vor den Rat gefordert und am 20 .4. 1616 dem Gericht über-
          geben. Marten Riß, dem Ehemann, gelang es freizukommen, obwohl auch
          er von Schulz und Nachbarn des Dorfes wegen Zauberei angefeindet wurde.
          Im Februar 1617 kommt es zwischen ihm und den Bauern zu einer Einigung.
          In diesem Verfahren heißt es von Luzia, „so im Gefängnis umbgekommen“.
          Im April 1617 ist Merten Riß neu verlobt und gedenkt sich wieder zu verhei-
          raten. Also entweder ist Luzia Riß im Jahre im Jahre 1616 als Hexe hinge-
          richtet worden oder schon „unter der Tortur“ im Gefängnis verstorben.
          Als die Bauernfrau Gromkow in Rambeltsch – 1640 – bei der Krau-
          tung eines Grabens den Deichgeschworenen „den Donner und allerlei böse
          Flüche an den Hals gewünschet“, geraten sie und ihr Ehemann Tönniges
          Gromkow in den Verdacht, „sich von Zauberei zu nähren“, und eine Unter-
          suchung ist die Folge.
          Sogar der Schulze Albrecht Groddeck von Rambeltsch – übrigens der
          Ahnherr des bekannten Danziger Bürgermeistergeschlechts– muß 1666 gegen
          den Dorfkrüger und dessen Weib klagen, weil diese seiner Ehefrau heimlich
          nachgeredet, sie könnte hexen und sei eine Zauberhexe.
          "In einem freien Staat kann jederman denken,
          was er will, und sagen, was er denkt"
          (Spinoza)

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          • Peter von Groddeck
            Forum-Teilnehmer
            • 11.02.2008
            • 1517

            #6
            AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

            Sogar der Schulze Albrecht Groddeck von Rambeltsch – übrigens der Ahnherr des bekannten Danziger Bürgermeistergeschlechts– muß 1666 gegen den Dorfkrüger und dessen Weib klagen, weil diese seiner Ehefrau heimlich nachgeredet, sie könnte hexen und sei eine Zauberhexe.
            Dies ist mein (8x)Urgroßvater.
            Gruß Peter
            Tue recht und scheue niemand.

            Kommentar

            • Rahmenbauer14, + 1.11.2021
              Forum-Teilnehmer
              • 01.01.2009
              • 1434

              #7
              AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

              Guten Morgen Peter,
              da hast Du ja viel Glück gehabt, vorausgesetzt der 8xUr hatte da noch keine Kinder.

              Einen besinnlichen Advent, Dir und allem Forumern.

              Rainer
              "In einem freien Staat kann jederman denken,
              was er will, und sagen, was er denkt"
              (Spinoza)

              Kommentar

              • Rahmenbauer14, + 1.11.2021
                Forum-Teilnehmer
                • 01.01.2009
                • 1434

                #8
                AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

                Es folgt das Blatt - 6 - von " Zauberei...."

                Kein Wunder, daß die Hospitalvorsteher in Rambeltsch verboten,Jo-

                hannisfeuer anzuzünden, weil „dadurch die Bewohner Gottes Wort ganz bei
                Seite gesetzet und ein unmäßiges und gottloses Leben geführt“ hätten.
                Welche furchtbaren Wege in früheren Jahrhunderten die Menschen in
                ihrem Aberglauben gegangen sind, ist besonders eindrucksvoll aus einem
                Schreiben der Stadt Lauenburg an Danzig von 1593 zu ersehen. Es war in
                Lauenburg mehrfach vorgekommen, daß Brauer und auch Krüger, die für
                eigenen Bedarf Bier brauten, „die Füße und andere Glieder von Hingerich-
                teten sich verschafften und kauften, u m s i e i n s B i e r z u h ä n g e n,
                damit sie vor anderen Leuten mehr Glück zum Bierverkauf haben möchten.
                Das gäbe, so heißt es, dem armen Städtchen einen bösen Namen und Ärgernis
                Jetzt hätten wieder zwei Frauen von den Körpern und Kadavern Gerichteter
                die Glieder abgeschnitten und zum Bierverkauf weitergegeben, wären auch
                sonst als mit bösen Lastern und Künsten behaftet bezichtigt worden“.
                Lauenburg fragte an, wie diese Frauen zu bestrafen seien. Der Rat von Danzig lehnte die „Belehrung“ ab.
                Wir hörten zu Beginn obiger Ausführungen, daß nach 1659 von Hexen-
                prozessen in der Stadt Danzig selbst nichts mehr erwähnt ist. Vom flachen
                Lande werden sie noch sehr viel länger gemeldet. Im benachbarten Oliva
                wurden 1664 zwei Hexen hingerichtet. Als die Alte zuerst niedergekniet, „hat
                ihr der Scharfrichter aus Fehl in die Schulter gehauen, der anderen aber hieb
                er glücklich den Kopf herunter“.
                Der vom Adel Johann v. Bronk auf Lubahn bei Berent beschuldigte
                im Februar 1667 beim Rate der Stadt Danzig die Frau des Krügers Albrecht
                Boge auf dem Schottenkruge über der Kowallschen Brücke, daß sie eine
                Zauberin sei und bewirkt habe, daß ihm viel Vieh „eilends“ gestorben sei.
                Sie sei von drei kurz vorher in Lubahn verbrannten Hexen als Zauberin be-
                zeichnet worden. Bronk bat den Rat, die Frau ihm auszufolgen, da sie von
                Lubahn entflohen sei. Er vermochte aber beglaubigte c o n f e s s a t a der
                gebrannten Hexen nicht beizubringen. Die Krügersche zur Haft gebracht,
                bestritt, eine Hexe zu sein. Das Vieh sei infolge Futtermangels vor Hunger krepiert. Sie habe keine Gemeinschaft mit dem Teufel. Bronk übe Rache an
                ihr, weil sie mal sein Kind geschlagen. Dem Ehemann Boge gelang es, durch
                Zeugen nachzuweisen, daß seine Ehefrau von den verbrannten drei Frauen
                Catarina Schilling, Else Sennike und noch einer weder in der Tortur noch
                vor dem Tode der Zauberei bezichtigt worden sei. Frau Boge wurde freige-
                lassen und das Ersuchen Bronks vom Rate abgelehnt.
                Im Jahre 1648 schwebte ein großer Hexenprozeß vor dem Schulzenamt
                Klempin auf der Danziger Höhe und dem Starosteigericht Sobbowitz, das dem
                Danziger Patrizier Gerhard v. Proehn unterstand. Drei Frauen aus Trampken
                Lagschau und Klempin wurden beschuldigt, auf dem noch heute so genann-
                ten Teufelsberg in Lagschau sich mit dem Teufel getroffen, mit ihm an einer
                Tafel gesessen, mit ihm gebuhlt und auf der anstoßenden Koppelwiese mit
                ihm getanzt zu haben. Die während der Folter von den Gerichtspersonen und
                ihren Beauftragten an diese Frauen gestellten Fragen beweisen den schier
                unglaublichen geistigen Tiefstand dieser amtlichen Organe.
                "In einem freien Staat kann jederman denken,
                was er will, und sagen, was er denkt"
                (Spinoza)

                Kommentar

                • Rahmenbauer14, + 1.11.2021
                  Forum-Teilnehmer
                  • 01.01.2009
                  • 1434

                  #9
                  AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

                  Es folgt das Blatt - 7 - von " Zauberei......."

                  Von 1699 – 1700 wurden in und bei Schöneck in sieben Monaten nicht

                  weniger als sechs „Hexen“ gefoltert und verbrannt. Eine von ihnen, Katarina
                  Heiders, gestand, daß sie aus Sobbowitz gebürtig und im Bruch bei Sobbowitz
                  in Gegenwart von drei anderen Zauberinnen getauft sei. Sie habe danach mit
                  des Teufels Hilfe verschiedene Menschen, Gänse, Schweine. Ochsen und
                  Kühe umgebracht. Die Heiders ist dann am 23. Juli 1699 verbrannt worden.
                  In den Jahren 1660 und 1661 schwebten mehrere Hexenprozesse in
                  Hohenstein, Kohling, Schönwarling und Rambeltsch. Es wurden als Hexen
                  und Zauberinnen in der Tortur gequält und dann verbrannt die Wittwe
                  Elisabeth Damnitz aus Schönwarling, die Grete Luckow, Barbara Stachow,
                  beide aus Kohling, Susanne Gurka, Grete Swiniorka, Dorothea Dekart, Anna
                  Jahnke aus Hohenstein und die Witwe Anna Hinz, genannt Salomonowna,
                  aus Belgard gebürtig und 60 Jahre alt, aus Rambeltsch. Letztere erlitt am
                  15. September 1661 zu Rambeltsch den Tod. Dort sprachen die Hospitals-
                  herren, angesehene Danziger Bürger und Kaufleute, das Urteil. Unter den
                  fürchterlichen Martern hatte Anna Hinz, die nur von einigen der oben ge-
                  nannten Frauen bezichtigt worden war, schließlich gestanden, daß sie sich
                  nächtlicherweise mit dem Teufel getroffen, daß dieser sie in Gestalt eines
                  Besens oder auch ihres Mannes aufgesucht und mit ihr Unzucht getrieben habe. Auf sein Betreiben habe sie im Dorfe die vielen Pferde der Nachbarn getötet und dem Schulzen Groddeck das Brauhaus angezündet. Sie wurde als
                  Hexe erwürgt und ihr Körper auf der Grenze zwischen Hohenstein und
                  Rambeltsch verbrannt, die Asche in alle Winde gestreut.
                  Im Anschluß an diesen Hexenprozeß hatte sich wieder eine Frau, die
                  Ehefrau des Bauern Georg Sewe in Rambeltsch gegen die Anschuldigung
                  der Zauberei zu verteidigen. Man munkelte im Dorf, daß die Hexe Anna
                  Janke aus Hohenstein und die jetzt verbrannte Anna Hinz vor ihrem Tode
                  gesagt hätten, daß die Georg Sewesche auch eine Hexe sei. Auf die Klage
                  des Bauern Sewe wurden von den Hospitalvorstehern Untersuchungen an-
                  gestellt. Kein Zeuge hatte von den verbrannten Frauen eine Beschuldigung
                  der Frau Sewe aussprechen hören. Schließlich wurde am 4. Juni 1696 dem
                  Schulzen und den Nachbarn und wie wir oben sahen, auch dem Prediger
                  Steinhauer streng verboten, die Frau Sewe weiterhin der Hexerei zu be –
                  schuldigen.
                  Opfer dieser Hexenverbrennungen waren fast stets ganz harmlose Mäd-
                  chen und Frauen, die aus irgendwelchen Gründen infolge des Aberglaubens
                  der gänzlich unwissenden, ländlichen Bevölkerung als Hexen verschrien, einen martervollen Tod erdulden mussten. Man unterwarf sie, die oft viel-
                  leicht als besonders feinfühlige, sensible Naturen, mit unnatürlich erschei-
                  nenden Kräften ausgestattet waren und von diesen Gebrauch machten oder
                  in ihrem Wissen sich über ihre Umwelt erhoben, der „Hexenprobe“ im Feuer
                  oder Wasser. Sie wurden „geschmökert“ oder „geschwemmt“. Vorher jedoch
                  erzwang man auf der Folter ein „freiwilliges“ Geständnis. Solch armen Menschen wurden erst „die Instrumente der Tortur präsentiert“, nämlich die
                  Daumenschrauben und Zangen, dann je nach Bedarf bei bei oft verbundenen
                  Augen des Opfers „in etwas angeholet“, also angezogen. Bald gestanden dann die Gepeinigten die unsinnigsten Sachen. Alte, verhutzelte Weiblein, die im Walde als Heilmittel nützliche Kräuter und Pilze sammelten und sich ihrer zu oft wunderbar erscheinenden Heilungen Kranker bedienten, waren besonders geeignete Objekte.
                  "In einem freien Staat kann jederman denken,
                  was er will, und sagen, was er denkt"
                  (Spinoza)

                  Kommentar

                  • Peter von Groddeck
                    Forum-Teilnehmer
                    • 11.02.2008
                    • 1517

                    #10
                    AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

                    Hallo Rainer,
                    diese Hexengeschichten finde ich sehr interessant. Ich danke Dir für die Mühe, die Du Dir mit dieser Abschrift gemacht hast.
                    Auch Dir und allen Mitlesern für die weitere Adventszeit alles Gute und wenig Weihnachtsvorbereitungsstress.
                    Gruß Peter
                    Tue recht und scheue niemand.

                    Kommentar

                    • Rahmenbauer14, + 1.11.2021
                      Forum-Teilnehmer
                      • 01.01.2009
                      • 1434

                      #11
                      AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

                      Es folgt das Blatt - 8 - von "Zauberei...."

                      Wie im Sobbowitzer Hexenprozeß beteiligte Frau aus Klempin gestand unter

                      der Folter, und zwar erst nach mehreren Tagen, daß ihr im Walde beim
                      Pilzenlesen der Teufel in Gestalt einer schwarzen Schlange erschienen sei.
                      Durch seine Vermittlung habe sie dann einer Frau in Suckschin die Glieder
                      gebrochen, ihre eigene Schwester lange Zeit krank sein lassen und den Müller
                      von Klempin von der Treppe gestürzt.
                      Aus dem oben erwähnten Beleidigungsprozeß des Bauern Tönniges
                      Gromkow in Rambeltsch gegen die Bauern des Dorfes ist gut zu ersehen,
                      wie solche Gerüchte über die Tätigkeit einer Hexe enstanden und immer mehr
                      Boden gewannen. Dem Gergen Schuhmacher werden die Pferde sehr mager:
                      „es müsse etwas Böses darauf sitzen“. Der Schulze äußert mal im Kruge und
                      wahrscheinlich betrunken, er wisse, daß zwei Zauberinnen im Dorfe seien.
                      Hans Politte sagt, seitdem er mit Gromkow verkehre, wolle ihm nichts glücken
                      Vieh und Füllen seien ihm krepiert. Schließlich reden Thomas Friedrich und
                      zwei andere Bauern heimlich, daß Frau Gromkow und Frau Sewe sich von Zauberei nähren und anderen Schaden zufügen. Jetzt also hat die Andeutung des Dorfschulzen den Erfolg gefunden, daß zwei Personen verdächtigt und
                      benannt werden.
                      Jedesmal wurden den Opfern solcher Hexenprozesse auch die Namen
                      anderer verdächtiger Frauen und Mädchen abgenötigt, offenbar ihnen ge –
                      nannt, und ihr Kopfnicken, durch dieFolterqualen hervorgerufen, genügte
                      dann, um die Genannten ebenfalls auf die Folterbank zu bringen. So benann-
                      te die Klempiner Frau die Lamensteiner Krügerin, eine Frau aus Lagschau
                      und eine aus Klempin als Hexen. Das Schulzengericht in Klempin erklärte
                      alsbald, daß diese Frauen nach geistlichen und weltlichen Rechten das Leben
                      verwirkt hätten, überwies sie aber dem Starosteigericht in Sobbowitz.
                      Die Rambeltscher Frau Anna Salomonowa gestand, daß sie dem Teufel
                      zu Dienste sich ergeben, ihn angebetet, mit ihm unnatürliche Lust gepflogen,
                      ihm, wenn sie zum Tisch des Herrn gegangen, jedesmal die Oblate auf sein
                      Begehren gegeben und auf sein Anhalten zugestimmt habe, daß dem Schulzen
                      an einem Gebäude durch Brand, andern Nachbarn aber an ihren Pferden
                      Schaden möchte zugefügt werden. „Da aber solches wider die göttliche,
                      geistliche und weltliche Rechte anlaufen tut, so könnten die ehrenwürdigen
                      Hospitalsherren und Vorsteher nicht vorbei, wegen dieses abschäulichen Ver-
                      brechens die vorgestellte Salomonowa den Rechten zu folgen mit gebürlicher
                      Strafe zu achterfolgen“ und erkannten am 18. August 1661, „daß selbige
                      ihrer vorbenannten bösen Taten halber durch Feuer vom Leben zum Tode
                      solle gebracht werden, ihr zur wohl verdienten Strafe, anderen zur Warnung
                      und Exembel.
                      Wie immer in solchen schweren Straffällen, wurde dies Urteil in Danzig
                      gesprochen. Die Exekution mußte aber an Ort und Stelle, also in Rambeltsch,
                      stattfinden. Der Richtpfahl wurde in der Stadt gefertigt. Die Nachbarn und
                      der Prediger des Dorfes hatten dann in feierlichem Zuge den Delinquenten,
                      die Vorsteher und den Scharfrichter nach Rambeltsch einzuholen. Dort wurde
                      der Scheiterhaufen errichtet und die Verbrennung der Anna Hinz am 15. Sep-
                      tember 1661 durch den Scharfrichter in Gegenwart des ganzen Dorfes vor-
                      genommen.
                      "In einem freien Staat kann jederman denken,
                      was er will, und sagen, was er denkt"
                      (Spinoza)

                      Kommentar

                      • Rahmenbauer14, + 1.11.2021
                        Forum-Teilnehmer
                        • 01.01.2009
                        • 1434

                        #12
                        AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

                        Es folgt Blatt - 9 - von "Zauberei...."

                        In einem anderen Aufsatz und in anderem Zusammenhang habe ich

                        berichtet, daß im Jahre 1727 in Scherniau auf der Danziger Höhe eine
                        Waldwärterfrau als Hexe ermordet worden ist. Die Familie des Anteils-
                        besitzers von Kistowski ließ die Frau Marianne Streeck aus Försterei Bobe
                        festnehmen, foltern, im Dorfteich schwemmen und nach drei Tagen ver –
                        brennen. Die Angeklagte gestand damals, natürlich nur unter der Folter –-
                        „vor dem rechtschaffenen und gerechten Gericht“ , daß sie Sünderin und
                        Hexe und Giftmischerin sei. Vor einem Jahre sei sie vom Teufel im Flusse
                        als Hexe und Zauberin getauft worden. Danach habe sie dem Kistowski ein
                        Kalb erstickt, die Schafe zugrunde gerichtet und die Pferde eingehen lassen.
                        Später habe sie wegen eines kleinen Ärgers die Kühe und Schweine getötet
                        und durch Teufelsknechte Roggen stehlen lassen. Ihr Vermittler zum Teufel-sei „der Blutegel“ gewesen. Unglaublichen weiteren Unsinn gestand die arme
                        Frau unter der Folter, von der sie erst der Tod erlöst hat. Das Gericht, das
                        sich aus den Dorfbewohnern von Scherniau gebidet hatte, verurteilte sie zur
                        Enthauptung und Verbrennung am 16. September 1727. Das Urteil ist in
                        Scherniau vollstreckt worden. Auf Veranlassung des Pfarrers Andreas Reiß
                        aus Langenau und des Erbherrn von Woyanow, Eduard v. Giese als Besitzer
                        des Bober Waldes wurden die Kistowskis vor dem Schöffengericht in Schön- eck angeklagt, weil sie „trotz der entgegenstehenden kanonischen Recht-
                        sätze und bischoflichen Verornungen ohne vorherige Untersuchung durch
                        Theologen die Hexe getötet hätten“. Sechs Mitglieder der Familie v. Kistow-
                        ski sind dann vom Petrikauer Tribunal w e g e n i h r e r E i g e n m ä c h-
                        t i g k e i t zu einfachen, kurzfristigen Turmhaftstrafen und je 200 Ruten-
                        hieben verurteilt, von den Hieben aber später begnadigt worden. Also die
                        Zauberei und Hexerei an sich hielt man damals noch für möglich. Dies
                        dürfte im Danziger Gebiet der letzte Hexenprozeß gewesen sein.
                        Noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts ist bei Ceynowa auf der Halbinsel Hela, das erwähnte ich schon in jenem anderen Aufsatz, ein junges
                        Mädchen, das durch seine Schönheit die Köpfe der jungen Männer im Dorfe
                        verwirrt hatte, von den abergläubischen Fischern als Hexe im Putziger Wiek
                        zu Tode geschwemmt worden.
                        Die Hexen p r o z e s s e haben aufgehört, wenigstens in den europäischen Kulturstaaten, der Aberglauben nicht. Noch oft genug berichten die Zeitungen von fürchterlichen Mordtaten, die durch Glauben an Zauberei und Hexen hervorgerufen worden sind.

                        /////////////// ENDE ///////////////

                        Es war mir ein Vergnügen.
                        "In einem freien Staat kann jederman denken,
                        was er will, und sagen, was er denkt"
                        (Spinoza)

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                        • Peter von Groddeck
                          Forum-Teilnehmer
                          • 11.02.2008
                          • 1517

                          #13
                          AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

                          Lieber Rainer,
                          nochmals herzlichen Dank für die Arbeit. Es ist schon erstaunlich wie inhum die Menschen damals dachten und handelten. Wären wir auch so gewesen, hätten wir damals gelebt. Ich hoffe nicht, fürchte aber, dass wir auch mitgemacht hätten. Ausgerchnet Rambeltsch wird am häufigsten erwähnt, auch noch zu Zeiten, da mein Ur(8x)großvater Albrecht Groddeck Schulze in Rambeltsch war.
                          Gruß Peter
                          Tue recht und scheue niemand.

                          Kommentar

                          • UtaK.
                            Forum-Teilnehmer
                            • 16.05.2010
                            • 235

                            #14
                            AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

                            Lieber Rainer,

                            Auch ich moechte mich ganz herzlich dafuer bedanken, dass Du Dir diese grosse Arbeit gemacht hast, dieses alles abzuschreiben. Es ist ein sehr interessanter Bericht. Ich frage mich, was meine Ahnen zu diesen Zeiten selbst erlebt haben.

                            Nochmals vielen Dank. Uta

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                            • Rahmenbauer14, + 1.11.2021
                              Forum-Teilnehmer
                              • 01.01.2009
                              • 1434

                              #15
                              AW: Zauberei und Hexenaberglauben im Danziger Land v. John Muhl

                              Liebe Uta, lieber Peter,
                              ich habe es gern getan. Freue mich über euer Dankeschön.
                              Ja, wer weiß wie wir gehandelt hätten. Eine gute Bildung hat wohl auch nicht viel genützt (Rat der Stadt usw.).
                              Diese Zeit sind ja nun vorbei - aber "schwemmen" und "verbundene Augen" wird immer noch durchgeführt.
                              Nur heißt "schwemmen" jetzt anders.
                              Belaßen wir es dabei!

                              Eine normale Woche wünscht

                              Rainer
                              "In einem freien Staat kann jederman denken,
                              was er will, und sagen, was er denkt"
                              (Spinoza)

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