1935: Berufsverbot für Hebamme Marie Neumann, Weidengasse 8a

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  • Wolfgang
    Forumbetreiber
    • 10.02.2008
    • 11623

    #1

    1935: Berufsverbot für Hebamme Marie Neumann, Weidengasse 8a

    Schönen guten Nachmittag,

    hier ein weiteres Berufsausübungsverbot in dem man sich zusätzlich auf zwei Paragraphen der Gewerbeordnung beruft.

    =====
    Staatsanzeiger, Teil 1, Nr.162 vom 19. November 1935

    Erlasse und Verordnungen des Senats (Staatsverwaltung)
    531. Verbot der Ausübung des Hebammenberufs.
    Aufgrund der Rechtsverordnung zur Vereinfachung der Verwaltung vom 5.8.1935 (G.Bl. S.869) Art.III §2 Ziff.7 in Verbindung mit den §§30 und 52 der Gewerbeordnung wird der Hebamme Marie Neumann, geb. Buchholz, Danzig, Weidengasse 8a, gemäß Senatsbeschluß vom 11.11.35 mit sofortiger Wirkung das Hebammenzeugnis entzogen und die Ausübung des Hebammenberufes im Gebiet der Freien Stadt Danzig verboten.
    Danzig, den 6. November 1935
    Der Senat der Freien Stadt Danzig,
    Abteilung für Gesundheitswesen und Bevölkerungspolitik.
    =====

    Bemerkenswert ist, dass der Veröffentlichungsvermerk vom 06.11.1935 stammt, man sich aber im Text auf einen Senatsbeschluss vom 11.11.35 bezieht...

    Schöne Grüße aus dem Werder
    Wolfgang
    Das ist die höchste aller Gaben: Geborgen sein und eine Heimat haben (Carl Lange)
    Wolfgang Naujocks: Zertifizierter Führer und Volontär in der Gedenkstätte/Museum "Deutsches Konzentrationslager Stutthof" in Sztutowo
    Certyfikowany przewodnik i wolontariusz po muzeum "Muzeum Stutthof w Sztutowie - Niemiecki nazistowski obóz koncentracyjny i zagłady"
  • sarpei
    Forum-Teilnehmer
    • 17.12.2013
    • 6085

    #2
    AW: 1935: Berufsverbot für Hebamme Marie Neumann, Weidengasse 8a

    Hallo Wolfgang,

    ich habe gerade ein wenig im Reichsgesetzblatt geblättert (Stichwort: Alex). Allerdings taucht dort die Verordnung für mich nicht auf. Kannst du die Angaben freundlicherweise noch mal überprüfen?


    Viele Grüße

    Peter

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    • Wolfgang
      Forumbetreiber
      • 10.02.2008
      • 11623

      #3
      AW: 1935: Berufsverbot für Hebamme Marie Neumann, Weidengasse 8a

      Schönen guten Abend,
      hallo Peter,

      seinerzeit galt nicht das Recht des Reiches sondern Danziger Recht. Insofern müssten die Danziger Gesetzessammlungen und Verordnungen herangezogen werden.

      Schöne Grüße aus dem Werder
      Wolfgang
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      Kommentar

      • sarpei
        Forum-Teilnehmer
        • 17.12.2013
        • 6085

        #4
        AW: 1935: Berufsverbot für Hebamme Marie Neumann, Weidengasse 8a

        Hallo Wolfgang,

        na klar, da habe ich mich mal wieder vergallopiert .....


        Viele Grüße

        Peter

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        • Wolfgang
          Forumbetreiber
          • 10.02.2008
          • 11623

          #5
          AW: 1935: Berufsverbot für Hebamme Marie Neumann, Weidengasse 8a

          Schönen guten Morgen,

          diese gegen Hebammen verhängten Berufsverbote sind sehr ungewöhnlich. Deswegen möchte ich darüber Näheres erfahren. Waren es berufliche Verfehlungen oder lagen politische, religiöse oder rassische Gründe vor? Bereits Mitte der dreißiger Jahre wurden viele Berufsverbote verhängt, manche ganz direkt gegen Einzelpersonen, manche aber auch indirekt indem z.B. Apotherkonzessionen zurückgezogen wurden oder gegen Künstler die nur noch tätig werden durften wenn sie Mitglied in der Landeskulturkammer waren.

          Besonders wenn die Gründe hinter unscheinbar lautendem Paragraphenwerk versteckt waren ("Aufgrund der Rechtsverordnung zur Vereinfachung der Verwaltung vom 5.8.1935 (G.Bl. S.869) Art.III §2 Ziff.7 in Verbindung mit den §§30 und 52 der Gewerbeordnung ...") besteht Grund zum Nachhaken. In welcher Beziehung stand das Hebammenberufsverbot mit einer Verwaltungsvereinfachung und der Gewerbeordnung?

          Aus meiner Sicht sehr interessante Fragen....

          Schöne Grüße aus dem Werder
          Wolfgang
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          Wolfgang Naujocks: Zertifizierter Führer und Volontär in der Gedenkstätte/Museum "Deutsches Konzentrationslager Stutthof" in Sztutowo
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          • Bartels
            Forum-Teilnehmer
            • 25.07.2012
            • 3448

            #6
            AW: 1935: Berufsverbot für Hebamme Marie Neumann, Weidengasse 8a

            Schönen guten Morgen,

            Entbindung steht noch im heutigen §§30 der Gewerbeordnung drin:

            (Verbotsgrund könnte sein "..., welche die ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten als nicht gewährleistet erscheinen lassen,"



            Carl hat hier mal den Inhalt des GBl. eingestellt: https://commons.wikimedia.org/w/inde...935.pdf&page=7

            Natürlich kann ein anderer Grund vorgeschoben sein, um eine "arische" Frau von einem "Mischling" behandeln zu lassen. - Rassegesetze waren erst nach dem 9. August 1935 öffentliches Thema, aber seit September hoch aktuell (am 16. September 1935 verkündet).
            Beste Grüsse
            Rudolf H. Böttcher

            Max Böttcher, Ing. bei Schichau (aus Beesenlaublingen & Mukrena);
            Franz Bartels & Co., Danzig Breitgasse 64 (aus Wolgast);
            Familie Zoll, Bohnsack;
            Behrendt, Detlaff / Detloff, Katt, Lissau, Schönhoff & Wölke aus dem Werder.
            Verwandt mit den Familien: Elsner, Adrian, Falk.

            http://bartels-zoll.blogspot.de/2012/07/ahnentafeln-zoll.html

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            • Bartels
              Forum-Teilnehmer
              • 25.07.2012
              • 3448

              #7
              AW: 1935: Berufsverbot für Hebamme Marie Neumann, Weidengasse 8a

              Ein Grund die automatische Smiley-Umwandlung auszuschalten!
              Beste Grüsse
              Rudolf H. Böttcher

              Max Böttcher, Ing. bei Schichau (aus Beesenlaublingen & Mukrena);
              Franz Bartels & Co., Danzig Breitgasse 64 (aus Wolgast);
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