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109) Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß in neuerer Zeit von einigen Landwirthen unseres Verwaltungs=Bezirks beim Mästen der Schafe und des Rindviehes Arsenik zum Futter zugesetzt worden ist, um mehr Fresslust, bessere Verdauung und schnelleren Fettansatz zu erzielen.
Wir sehen uns hierdurch veranlaßt, das betreffende Publikum vor dieser der menschlichen Gesundheit gefährlichen Fütterung-Methode dringend zu warnen; indem es erfahrungsgemäß feststeht, dass durch längeren Zusatz von kleinen Portionen Arseniks nicht blos die Milch arsenikhaltig wird, sondern auch eine Ablagerung von Arsenik im Fleische des Mastviehes stattfindet; mithin der Genuß dieses Fleisches nachtheilige Folgen hereiführen kann. Es gehören daher Fleisch und Milch dieser Art zu den verdorbenen Eßwaaren, deren Verkauf nach § 345 des Strafgesetzbuches mit Geldbuße bis zu fünfzig Thalern oder Gefängniß bis zu sechs Wochen bedroht ist.
Danzig, den 28. Februar 1869
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
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