Dachbodenfund: Mitgliederbuch Danziger Bund 1950er

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  • Orika
    Forum-Teilnehmer
    • 09.03.2011
    • 168

    #1

    Dachbodenfund: Mitgliederbuch Danziger Bund 1950er

    Hallo in die Runde,
    nach dem Tod meines Vaters im letzten Oktober zieht meine Mutter nun um. Wir sind ordentlich am Aufräumen und Ausmisten. Dabei habe ich auf dem Dachboden ein Adressbuch gefunden, das meine Oma in den 1950ern geführt hat. Sie war Schriftführerin beim Bund der Danziger in Timmendorfer Strand. Später schloss man sich aufgrund sinkender Mitgliederzahlen mit anderen Orten oder auch Regionen (Pommern?) zusammen, und es wurde wohl ein neues Buch angelegt. Jedenfalls verblieb das Buch bei meiner Oma, so dass es nach ihrem Tod zu meinem Vater gelangte.
    Hat jemand eine Idee, ob und was man damit machen kann? Eine Seite mit dem Eintrag meiner Familie (alle drei leider schon vertorben) ganz unten habe ich mal zur Anschauung eingefügt.
    Viele Grüße
    Bettina
    Angeh
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    BOHM und HERBST aus Jungfer - BEYER, FRISCHBUTTER, GEHRMANN und
    KRUP(P)KE aus Tiegenhof - KRÜGER, PETZKE, FISCH und ZEMKE aus Danzig
  • Orika
    Forum-Teilnehmer
    • 09.03.2011
    • 168

    #2
    Natürlich kann ich derweil auf Anfrage auch nach konkreten Namen schauen und herausgegeben. Bei einer kompletten Veröffentlichung weiß ich nicht, ob das ein Datenschutzproblem wäre.
    Viele Grüße
    Bettina
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    Kommentar

    • Walash
      Forum-Teilnehmer
      • 29.08.2024
      • 10

      #3
      Hallo Orika,
      Ein sehr interessanter Fund. Am besten wäre es, das Dokument zu digitalisieren und in digitaler Form zu veröffentlichen, aber diesem Scan zufolge sind dort Geburtsdaten aus den 1940er Jahren zu finden. Für Geburtsurkunden gilt in Deutschland – wenn ich mich nicht irre – eine Aufbewahrungsfrist von 110 Jahren, in Polen und Österreich hingegen von 100 Jahren. Die Sache ist jedoch die, dass das Vereinsmitgliederverzeichnis kein Personenstandsregister ist. Die DSGVO gilt nur für lebende Personen, aber im deutschen Recht gibt es wohl zusätzlich noch einen Datenschutz von 10 Jahren nach dem Tod der betreffenden Person.

      Wenn Personen aus dem Verzeichnis noch leben oder seit ihrem Tod noch keine 10 Jahre vergangen sind, gibt es die Möglichkeit der sogenannten Anonymisierung, d. h. der Unkenntlichmachung der Daten dieser Personen auf dem Scan. Wenn du jedoch nicht weißt, wer noch lebt und wer nicht, solltest du dich eher an die 110 Jahre halten.
      Was bedeutet das in der Praxis? Für eine vollständige Digitalisierung und Online-Veröffentlichung ist es wohl noch zu früh. Eine sicherere Lösung ist es, nach bestimmten Namen zu suchen.
      Viele Grüße/Pozdrowienia. Karol

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