Verständnisfrage zum Randvermerk

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  • christian65201
    Forum-Teilnehmer
    • 15.02.2008
    • 1256

    #1

    Verständnisfrage zum Randvermerk

    Hallo,
    wie soll man den Randvermerk zur Tochter Gerda (unten rechts) interprätieren?
    Ist die Ehe vorher geschieden worden? Warum gibt es dann dazu keinen Vermerk?
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    Einen erholsamen Sonntag
    Chrsitian
    "Nur wer weiß, woher er kommt, wird den Weg in die Zukunft finden,
    und nur wer das Alte achtet, wird sinvoll Neues gestalten können" (Autor unbekannt)
    Dauersuche:KOHNKE; BEHRENDT; LENSER; LIEDTKE; ZIELKE; PIOCH; KLINGER; AUT(H)ENRIEB; ROSENTHAL
  • Karsten_A
    Forum-Teilnehmer
    • 25.01.2021
    • 332

    #2
    AW: Verständnisfrage zum Randvermerk

    Hallo Christian,

    die Tochter wurde im Juni 42 geboren und das Urteil des Landgerichts hat eine Nummer aus dem Jahre 1943 mit Bezug auf die erste Heirat.

    Ich spekuliere mal:

    - Die Ehe wurde vorher geschieden
    - Der Ehemann erkennt die Vaterschaft nicht an

    Evtl. kann man es durch Einsicht in die Geburtsurkunde herausfinden. Kennst Du direkte Nachkommen, die diese Akte einsehen dürfen?

    Karsten

    Kommentar

    • christian65201
      Forum-Teilnehmer
      • 15.02.2008
      • 1256

      #3
      AW: Verständnisfrage zum Randvermerk

      Hallo Karsten,
      vielen Dank für Deine Einschätzung.
      Inzwischen habe ich den Sterbeeintrag des Vaters gefunden, der ist am 14.01.1942 in Russland gefallen.
      Die Meldung der WASt kam dann im September, also nach der Geburt (08.06.1942). Aber wieso unehelich? das habe ich bisher bei keiner meiner Verwandten erlebt, und da gibt es einige, die nach dem Tode des Vaters geboren wurden.

      Grüße
      Christian
      "Nur wer weiß, woher er kommt, wird den Weg in die Zukunft finden,
      und nur wer das Alte achtet, wird sinvoll Neues gestalten können" (Autor unbekannt)
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      Kommentar

      • Karsten_A
        Forum-Teilnehmer
        • 25.01.2021
        • 332

        #4
        AW: Verständnisfrage zum Randvermerk

        Hallo Christian,

        so sehe ich das auch, der Tod des Vaters vor einer Geburt wird in den Kirchenbüchern zwar meist erwähnt, aber m.W. nicht als unehelich vor einem Landgericht entschieden.
        Es könnte aber sein, dass der Ehemann im in Frage kommenden Zeitraum keinen Heimurlaub hatte...

        Karsten

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        • Wolfgang
          Forumbetreiber
          • 10.02.2008
          • 11623

          #5
          AW: Verständnisfrage zum Randvermerk

          Schönen guten Nachmittag,
          hallo Christian,

          es kann sein, dass die Tochter außerehelich gezeugt und die Vaterschaft vom Ehemann der Mutter bestritten wurde.

          Schöne Grüße aus dem Werder
          Wolfgang
          -----
          Das ist die höchste aller Gaben: Geborgen sein und eine Heimat haben (Carl Lange)
          Wolfgang Naujocks: Zertifizierter Führer und Volontär in der Gedenkstätte/Museum "Deutsches Konzentrationslager Stutthof" in Sztutowo
          Certyfikowany przewodnik i wolontariusz po muzeum "Muzeum Stutthof w Sztutowie - Niemiecki nazistowski obóz koncentracyjny i zagłady"

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          • christian65201
            Forum-Teilnehmer
            • 15.02.2008
            • 1256

            #6
            AW: Verständnisfrage zum Randvermerk

            Hallo Wolfgang,
            das ist eine interessante Betrachtungsweise. Danke für den Anstoß.

            Grüße
            Christian
            "Nur wer weiß, woher er kommt, wird den Weg in die Zukunft finden,
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            Kommentar

            • Karsten_A
              Forum-Teilnehmer
              • 25.01.2021
              • 332

              #7
              AW: Verständnisfrage zum Randvermerk

              Hallo Wolfgang,

              danke für die Klarstellung. Genauso war mein letzter Satz in #4 nämlich gemeint gewesen :-)

              Karsten

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