Begriffserklärung "abgeschieden"

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  • Ute Marianne
    Forum-Teilnehmer
    • 23.11.2010
    • 1098

    #1

    Begriffserklärung "abgeschieden"

    Hallo zusammen,

    Ich habe in einem Trauungseintrag den Begriff abgeschieden.
    Kann ich diesen mit Scheidung von ..... gleichsetzen ??




    Es geht im obigen Link um die Trauung von Heinrich Wilhelm Beck mit Caroline Wilhelmine Scharping am 29.2.1816.

    Wo kann ich das eventuelle Scheidungsurteil finden ???


    Liebe Grüße Ute
  • JuHo54
    Forum-Teilnehmer
    • 11.12.2008
    • 2378

    #2
    AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Hallo Ute Marianne,
    zum Ersteren ja und zu deinem Link: wer bei Archion nicht registriert ist, kann diesen nicht öffnen....
    Liebe Grüße
    Jutta
    Jeder Tag ist ein kleines Leben für sich.

    Artur Schopenhauer* 1788 Danzig

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    • Ute Marianne
      Forum-Teilnehmer
      • 23.11.2010
      • 1098

      #3
      AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

      HAllo Jutta,

      Danke für die Erklärung jetzt bräuchte ich nur noch das Scheidungsurteil.


      Gruß Ute

      Kommentar

      • Ute Marianne
        Forum-Teilnehmer
        • 23.11.2010
        • 1098

        #4
        AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

        Hallo zusammen,

        Hier ist der Eintrag über metryki:

        Zdjęcia i skany ksiąg metrykalnych i USC z Polski. Księgi kościelne i parafialne. Polska genealogia. Znajdź i zobacz akt urodzenia, ślubu i zgonu przodka.


        Es ist der letzte ganz unten leider mit Wasserzeichen vom Ezab.

        Wo kann ich jetzt weiterforschen in Bezug auf die 1. Ehefrau und geht auch aus den eventuellen Gerichtsakten etwas hervor.
        Wo finde ich die Scheidungsakten??

        Gruß ute

        Kommentar

        • Inge-Gisela
          Forum-Teilnehmer
          • 09.11.2012
          • 1842

          #5
          AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

          Hallo Ute,
          ich bin auch bzgl. einer Urkunde über das Wort abgeschieden gestolpert. Diese Bedeutungen hatte ich im Internet gefunden:
          1) einsam, abgelegen (ist mir bekannt)
          2) verstorben, tot (ist es so oder betrifft es Scheidungen?)

          Aber vielleicht stimmt es ja auch bei Scheidungen. Hast Du mittlerweile etwas erreichen können? Mir wurde mal erklärt, dass Scheidungsurteile vielleicht beim Archiv Danzig liegen: Da ich die von Dir eingestellte Urkunde auch nicht lesen kann, suchst Du in Danzig? Anscheinend gibt es dafür auch nicht unbedingt einen Index, so dass die Sucherei dauern könnte und vielleicht auch teuer würde, wenn man den Auftrag an jemanden gibt. Aber das sind derzeit alles vage Informationen. Also weiter bin ich derzeit nicht gekommen. Und ich bin an zwei Scheidungsurkunden/-urteilen interessiert.

          Lieben Gruß
          Inge-Gisela

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          • christian65201
            Forum-Teilnehmer
            • 15.02.2008
            • 1256

            #6
            AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

            Liebe Ute,
            leider gehören die Amtsgerichtsakten zu Scheidungen zu den "nicht archivwürdigen" Akten. D.h. sie können müssen aber nicht archivoert werden. Genauso verhält es sich leider mit den Beiakten (die Akte, die bei der Aufgebotsverhandlung angelegt wird).
            Grüße
            Christian
            "Nur wer weiß, woher er kommt, wird den Weg in die Zukunft finden,
            und nur wer das Alte achtet, wird sinvoll Neues gestalten können" (Autor unbekannt)
            Dauersuche:KOHNKE; BEHRENDT; LENSER; LIEDTKE; ZIELKE; PIOCH; KLINGER; AUT(H)ENRIEB; ROSENTHAL

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            • waldkind
              Forum-Teilnehmer
              • 06.10.2008
              • 2366

              #7
              AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

              Hallo an alle,
              mich würde grundsätzlich interessieren, wie es sich mit dem Scheidungsrecht zur damaligen Zeit verhielt. Mussten für eine Scheidung spezielle Gründe vorliegen? War es einfach oder schwierig sich scheiden zu lassen? Da fehlen mir entsprechende Kenntnisse. Weiß da jemand etwas? LG waldkind.
              Fichten, Birken, Linden, Ellern sind die Bäume unserer Vorfahren. Auch Heide und Kiefer mögen die Landschaften geprägt haben.

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              • Inge-Gisela
                Forum-Teilnehmer
                • 09.11.2012
                • 1842

                #8
                AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

                Liebes Waldkind,
                ich weiß nur, dass früher ja hauptsächlich nach dem Schuldprinzip geschieden wurde. Ich kenne auch so ein Urteil, das aber erst einige Jahrzehnte alt ist. Oder ein Partner hat die Schuld auf sich genommen, um geschieden zu werden. Oder beide Teile waren für schuldig erklärt worden. Vielleicht hing es auch vom Finanziellen ab, da die Frauen ja oft zu damaliger Zeit keinen Beruf hatten. 1977 wurde mit der Eherechtsreform nicht das Schuldprinzip abgeschafft, sondern nur die Schuldfrage. Da in meiner Familie so einige Scheidungen um 1920/1930 waren, denke ich mal nicht, dass es sooo schwierig war. Nicht schwieriger als heute. Z.B. nach 4 Jahren Ehe wieder geschieden udgl. Wenn sich die Eheleute vielleicht einig waren? Ob es da auch zusätzlich Schwierigkeiten bzgl. der Behörden gab, kann ich aber leider nicht beantworten. Schwerwiegende Gründe mussten sicherlich damals immer angegeben werden. Ich habe ja leider so ein altes Scheidungsurteil bisher nicht zu sehen bekommen. Letztendlich hing und hängt die Dauer eines Scheidungsprozesses wohl immer vom "guten" Willen beider Eheleute ab.

                Lieben Gruß
                Inge-Gisela

                Kommentar

                • Inge-Gisela
                  Forum-Teilnehmer
                  • 09.11.2012
                  • 1842

                  #9
                  AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

                  Was einem so mit den Jahren aus dem Kopf geht: Ich hatte bzgl. "abgeschieden" bereits 2013 selbst die Frage gestellt und sie war mir u.a. auch von Christian beantwortet worden.

                  Lieben Gruß
                  Inge-Gisela

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                  • waldkind
                    Forum-Teilnehmer
                    • 06.10.2008
                    • 2366

                    #10
                    AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

                    Kenne ich, Inge-Gisela,
                    ich bin oft erstaunt, womit ich mich schon alles beschäftigt habe und nichts mehr davon weiß. Gut, dass ich hier viel rein geschrieben habe, da kann ich es dann nachlesen.
                    Ich hatte es mit dem "abgeschieden" um 1809 zu tun. Da würde es mich schon interessieren, welche Gründe damals zu einer Scheidung führen konnten. Ich denke nicht, dass man das zur damaligen Zeit aus einer Laune heraus tat.
                    LG waldkind.
                    Fichten, Birken, Linden, Ellern sind die Bäume unserer Vorfahren. Auch Heide und Kiefer mögen die Landschaften geprägt haben.

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                    • Felicity, Ehrenmitglied +20.5.2024
                      Forum-Teilnehmer
                      • 13.02.2008
                      • 3493

                      #11
                      AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

                      Habe gedacht dass 'abgeschieden' gestorben heisst und 'geschieden' die Aufloesung einer Ehe bedeutet. Bin halt schon zu lange weg von der Heimat und spreche hier sehr wenig deutsch. Liebe Gruesse von der Feli

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                      • RRose
                        Forum-Teilnehmer
                        • 25.12.2009
                        • 1383

                        #12
                        AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

                        Lieb Ute,

                        Leider kann ich keinen von Deinen Links öffenen....


                        Aber egal, wo ich im WWW suche, ich finde für das Wort "abgeschieden" keine Bedeutung für "geschieden". Eine Verbindung gibt es nur zu "verstorben"....

                        Wie ist denn der genaue Wortlaut des Eintrages?
                        Herzliche Grüsse

                        Christina

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                        • Stejuhn
                          Forum-Teilnehmer
                          • 09.08.2011
                          • 1023

                          #13
                          AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

                          Liebe Ute,

                          mein Vater und meine Danziger Oma benutzten das Wort abgeschieden im Zusammenhang damit, dass z.B. ein Haus allein in der Landschaft stand. Also ohne unmittelbare Nachbarschaft. Könnte es sich deshalb vielleicht um eine nähere Ortsangabe handeln?

                          Viele Grüße Sigrid
                          Nirgendswo ist es schöner als zu Hause mit der ganzen Familie vereint zu sein.
                          Stejuhn, Karschen, Hinzmann, Korthals, Kumke, Rudat, Nachtigall, von Wissotzki (Wishotzki), Oberdorf

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                          • Ute Marianne
                            Forum-Teilnehmer
                            • 23.11.2010
                            • 1098

                            #14
                            AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

                            HAllo Sigrid,

                            Ich habe den Begriff im Zusammenhang mit meinem Ururururgroßvater Wilhelm Heinrich Beck. Dieser heiratet im Jahre 1816 ein 2. MAl und da taucht der Bergiff abgeschieden auf.

                            Die 2. Heirat hat in St Barbara am 29.2.1816 stattgefunden mit der minderjährigen Caroline Wilhelmine Scharping.

                            Aus 1. Ehe waren 2 Mädchen da. Eine davon ist meine Urururgroßmutter Pauline Susanna Beck.

                            Den evtl Sterbeeintrag der 1. Ehefrau Susanna Dorothea Scherwitzke verehl. /Geschiedene Beck habe ich nirgends bisher finden koennen.


                            Gruß Ute

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                            • Inge-Gisela
                              Forum-Teilnehmer
                              • 09.11.2012
                              • 1842

                              #15
                              AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

                              Liebe Feli,
                              heute benutzt auch keiner mehr das Wort abgeschieden. Deswegen habe wir ja auch die Probleme bzgl. Interpretation. Vielleicht wurde in bestimmten Gegenden für geschieden manchmal das Wort abgeschieden genommen. Ansonsten ist eher gestorben gemeint.

                              Liebes Waldkind,
                              ja, da können die Gründe noch anders gewesen sein. Ich dachte selbst mehr um 1900 herum. Das sind immerhin fast 100 Jahre später.

                              Lieben Gruß
                              Inge-Gisela

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