Polnisches Archivgesetz von 2015

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  • radewe
    Forum-Teilnehmer
    • 08.03.2008
    • 935

    #1

    Polnisches Archivgesetz von 2015

    Das neue polnische Archivgesetz von 2015 sieht eine Neuregelung der Aufbewahrungsfristen für Zivilstandsregister in Standesämtern vor.

    Für polnische Standesämtern gelten künftig folgende Aufbewahrungsfristen:
    · Geburten 100 Jahre
    · Eheschließungen und Sterbefälle 80 Jahre
    Es gibt eine Übergansfrist von 20 Jahre.

    Nach der oben genannten Zeit werden die Standesamtbücher dem zuständigen Archiven übergebe.

    Bei meiner Nachfrage erfuhr ich, dass nur kleine Standesämter, die wenige Bücher haben, bereits 80jährige Bücher an die Archive abliefern.

    Bei größeren Standesämtern, wie Danzig, ist die Umsetzung der Neuregelung auf Grund des Umfanges noch NICHT praktikabel.

    Grüße von Hans-Werner
    Ich suche Geburtsdaten Michael BERGMANN um *1808, WO??
    Im November 1835 heiratet er `katholisch´ Anna Elisabeth SCHULZ aus Zoppot.
    Er, seine Ehefrau & die Nachkommen lebten in Carlikau, Fischerkolonie (Fischerplatz).
  • Ute Marianne
    Forum-Teilnehmer
    • 23.11.2010
    • 1098

    #2
    AW: Polnisches Archivgesetz von 2015

    HAllo Hans Werner,

    Ich kann nach der neuen Regel im Standesamt Danzig die Urkunden anfordern. Habe dieser Tage für eine Urgroßtante die Sterbeurkunde aus dem Jahr 1932 erhalten.

    Viele liebe Grüße Ute

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    • sarpei
      Forum-Teilnehmer
      • 17.12.2013
      • 6092

      #3
      AW: Polnisches Archivgesetz von 2015

      Hallo Ute,

      deinen Beitrag verstehe ich jetzt nicht ... . Bisher konntest du 'alles' von 0 bis 100 Jahren beim Standesamt anfordern (Berechtigung vorausgesetzt), jetzt 'nur' noch Geburten von 0 bis 100, Rest von 0 bis 80.

      Demnach hättest du gemäß neuer Regelung eigentlich beim Staatsarchiv nachfragen müssen ... .


      Viele Grüße

      Peter

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      • Inge-Gisela
        Forum-Teilnehmer
        • 09.11.2012
        • 1842

        #4
        AW: Polnisches Archivgesetz von 2015

        Danke, Werner, für die interessante Info. Das war mir noch nicht bekannt, obwohl seit vorigem Jahr.

        Peter, ich denke mal, dass Ute die Urkunden schon/noch vom Standesamt nach der neuen Regelung bekommen konnte, jedoch die Übergabe an das Archiv erst nach und nach später erfolgen wird wegen der großen Menge von Akten, wie Werner das ja auch andeutete. Eigentlich eine klare Aussage :-). Ich denke mal, wenn jemand sich also weiter an das Standesamt wendet, wird es der Person dann zu gegebenem Zeitpunkt mitteilen, wenn die Unterlagen bereits an das Archiv gegangen sind oder noch die angeforderte Urkunde senden. Ich selbst hatte so einen Vorgang in Berlin.

        Lieben Gruß
        Inge-Gisela

        Kommentar

        • Ute Marianne
          Forum-Teilnehmer
          • 23.11.2010
          • 1098

          #5
          AW: Polnisches Archivgesetz von 2015

          Hallo Peter,

          Meine Urgroßtante ist leider nicht mit mir in direkter Linie Verwandt,sodass ich eigentlich keine Urkunden bekomme.Da die Urkunden n o c h n i c h t im Archiv sind habe ich bei Herrn Bartoszewicz angefragt.

          Ich beziehe mich auf die Nebenlinien.


          Gruß Ute

          Kommentar

          • sarpei
            Forum-Teilnehmer
            • 17.12.2013
            • 6092

            #6
            AW: Polnisches Archivgesetz von 2015

            Hallo Ute,

            danke für deine Klarstellung! jetzt habe ich verstanden.


            Viele Grüße

            Peter

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            • Timba
              Forum-Teilnehmer
              • 26.07.2018
              • 51

              #7
              AW: Polnisches Archivgesetz von 2015

              Ähm weiss denn einer hier wie die rechtliche Regelung nun ist?

              In #2 schreibt Ute Marianne Sie hätte die Urkunde einer Großtante erhalten in #5 schreibt Sie, dass Sie eigtl. keine Urkunden erhält. Da Nebenlinie.

              War das nun ein "uneigentlich"-Fall. Ist das Datenschutztechnisch für jmd. ein Problem?
              Was wäre bei zb. Geburtsurkunden von Personen, die noch leben könnten?

              Antwort, Aufklärung, nachfragen gerne auch per PN.

              Kommentar

              • sarpei
                Forum-Teilnehmer
                • 17.12.2013
                • 6092

                #8
                AW: Polnisches Archivgesetz von 2015

                Hallo Timo,

                die rechtliche Regelung ist im Beitrag # 1 beschrieben.

                Es ist nun allerdings unrealistisch, dass Knall auf Fall alle Standesämter die 81 bis 100 Jahre alten Heirats- und Sterberegister an die zuständigen Archive abgeben. Das passiert peu à peu. Und in dieser Zwischenzeit kann eine Anfrage mal beim Standesamt, mal beim Archiv Erfolg haben. In der Regel wird einem aber von den Standesämtern freundlich gesagt, wie der Stand ist.


                Viele Grüße

                Peter

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