23. Juni 1934: Danzig-polnisches Abkommen über die Hafenpolizei wird unterzeichnet
Sowie:
- Anstellung von Ausländern in Danzig
-Zulässigkeit besonderer Schiedsinstanzen zwischen Danzig und Polen
- Garantie der Danziger Verfassung
- Verfassungsmässigkeit der Einsetzung eines Staatskommissars.
Sowie:
- Anstellung von Ausländern in Danzig
-Zulässigkeit besonderer Schiedsinstanzen zwischen Danzig und Polen
- Garantie der Danziger Verfassung
- Verfassungsmässigkeit der Einsetzung eines Staatskommissars.