Zur Rechtslage in Danzig (ab dem 23.06.1934)

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    • 12.12.2011
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    #1

    Zur Rechtslage in Danzig (ab dem 23.06.1934)

    23. Juni 1934: Danzig-polnisches Abkommen über die Hafenpolizei wird unterzeichnet
    Sowie:
    - Anstellung von Ausländern in Danzig
    -Zulässigkeit besonderer Schiedsinstanzen zwischen Danzig und Polen
    - Garantie der Danziger Verfassung
    - Verfassungsmässigkeit der Einsetzung eines Staatskommissars.

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