Hallo miteinander,
für diejenigen, die sich vielleicht auch schon mal gewundert haben, dass bei Auszügen von Standesamtregistern aus verschiedenen Zeiten bezüglich der Elternangaben unterschiedlich verfahren wurde, hier eine Informationen von einem Standesbeamten:
"Die Angabe der Eltern änderte sich im Laufe der Jahrzehnte immer mal wieder. Wie die jeweiligen Regierungen es den Standesbeamten in ihren Dienstanweisungen auftrugen.
1874: Beginn der verwalteten Standesämter, vorher Kirche,
bis 06/1920: Elternangaben,
07/1920 - 1937: keine Elternangaben,
ab 1938 - 1957: Elternangaben in den Büchern, danach,
ab 1958 wurden die Familenbücher eingeführt in Form von DIN A 4 Kartonblättern, wo die Eltern auch mit aufgeführt wurden sowie die Kinder, wenn die geheiratet haben, Scheidung und Tod wurden dort ebenfalls vermerkt.
Die beste Beurkundung bislang. Wurde jedoch ab 2009 abgeschafft.
Ab 2009: nur noch elektronische Urkunden ohne Eltern.
Kleiner Tipp, fragen Sie explizit nach den Familienbüchern bei Eheschließungen im Zeitraum von 1958 - 2009.
Dort steht am meisten drin für "Forscher". Sonst erfahren Sie die Eltern nur aus den Geburtenbüchern."
Ich hoffe, das war jetzt keine Eule für Athen ....
Viele Grüße
Peter