Hallo, wie ich gerade las ändert sich die Aufbewahrungsfrist der Heirats-u. Sterbeurkunden.
Diese werden in den Standesämtern jetzt noch 80 Jahre aufbewahrt und dann in die Staatsarchive übergeben.
Geburtsurkunden verbleiben wie bisher 100 Jahre bei den Standesämtern.
Es gibt eine Übergangsfrist.
Durch diese Übergangsfrist wird es natürlich schwieriger, den richtigen Standort der gesuchten Urkunde zu finden.
http://pommerscher-greif.de/nachrich...ndsgesetz.html