Guten Morgen,
ermuntert durch etliche Berichte zum Bundesarchiv Bayreuth, beantragte ich Kopien zu dem Ortsplan ZIPPLAU und zu den Lastenausgleichsanträgen meiner Urgroßeltern.
Diese bekam ich nun auch erfreulicherweise zugeschickt.
Nach dem Studium der Akten ergibt sich eine Frage.
Da beide Urgroßeltern während des Verfahrens verstorben sind erben die beiden Kinder und eine Enkelin. Soweit alles verständlich. Dann kommt es aber, auf dem Auszahlungsbogen werden die beiden Kinder bedacht, bei der Enkelin steht: Nicht Auszahlungsberechtigt, da ständiger Wohnsitz in der SBZ.
Meine Frage, wer hat das Geld bekommen? Vater Staat?
Wer kann mir hierzu etwas sagen?
Einen schönen Sonntag
Christian