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Mitnachbar
Hallo zusammen,
ich habe da ein Verständnisproblem!?
Was versteht man unter dem Eintrag M i t n a c h b a r in Kirchenbüchern?
Ich habe bisher immer gedacht, dass da eine örtliche Nähe gegeben sein muss.
Beispielsweise bei einer Heirat wohnt der Bräutigam in Steegen und der Vater der Braut wird als Mitnachbar in Pasewark genannt.
Jetzt habe ich eine Heirat in Steegen gefunden und der Vater des Bräutigams wird als Mitnachbar in Bardau in Ostpreußen genannt.
http://genwiki.genealogy.net/Bardau
Wie kann dieses sein?
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AW: Mitnachbar
Moin, Frank,
hier findest du eine Erklärung.
http://www.ahnenforschung-unger.de/g...0-0-1-l.html#M
Gruß
Uwe
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AW: Mitnachbar
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AW: Mitnachbar
Na Super,
zwei ... ein Gedanke.
Einen schönen Abend :)
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AW: Mitnachbar
Ihr Lieben,
vielen Dank dafür!
Einen schönen Sonntag noch...
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AW: Mitnachbar
Hallo,
vielleicht noch etwas mehr zum Hintergrund Nachbar / Mitnachbar.
Im Werder wie auch in anderen Teilen Westpreußens war ein Zeitpachtverhältnis für ein Dorf üblich z.B. über 30 oder 40 Jahre. Das heißt alle Teilnehmer, die Nachbarn, teilten das Land auf bewirtschafteten es. Die Abgaben wurden dann gemeinsam entrichtet. Das Pachtverhältnis heißt Emphyteuse.
Bei August Freiherr von Haxthausen: Die ländliche Verfassung in den einzelnen Provinzen der Preussischen Monarchie von 1839 wird ab Seite 205 näheres ausgeführt.
z.B das im Kleinen Werder 26 im Amt Tiegenhof 24 ein emphyteutisches Recht besaßen.
https://books.google.de/books?id=NoV...achbar&f=false
Mit vielen Grüßen
Wolfgang
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AW: Mitnachbar
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für diese ausführliche Erklärung!
Interessant zu lesen und nun auch zu wissen,
Frank